hib-Meldung
301/2004
Datum: 06.12.2004
heute im Bundestag - 06.12.2004
Regierung erwartet flächendeckenden Aufbau der zusätzlichen Altersvorsorge
15/4370) auf eine Kleine Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion (15/4197) und widerspricht damit
der These der Union, dass sich die gesetzliche Rente aufgrund der
jüngsten Rentenreform bis 2030 zu einer beitragsfinanzierten
Basisversicherung entwickelt. Die Abgeordneten hatten sich mit
einem Fragenkatalog nach der aktuellen Situation der betrieblichen
Rente erkundigt. Nach Angaben der Regierung hatten im März
2003 rund 1,1 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der
im Rahmen der Rentenreform 2001 eingeführten Möglichkeit
einer geförderten Entgeltumwandlung Gebrauch gemacht. Die
Bundesregierung schätzt, dass langfristig für etwa
Zweidrittel bis Dreiviertel der Beschäftigten die
zusätzliche Altersversorgung über Betriebsrenten
aufgebaut wird, und zeigt sich in ihrer Antwort zuversichtlich,
dass ein weitgehend flächendeckender Aufbau der
zusätzlichen Altersvorsorge auf der Grundlage der bereits
bestehenden staatlichen Förderangebote erreicht werden kann.
Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung erachtet die Bundesregierung
dagegen für "kein geeignetes Instrument für die
zusätzliche Altersvorsorge", weil der Beschäftigte dann
in doppelter Weise mit dem Arbeitsplatz und mit seiner
Altersvorsorge vom Erfolg oder Misserfolg seines Unternehmens
abgängig sei. Beteiligungen am Unternehmen könnten zwar
auch zur Vorsorge im Alter beitragen, heißt es dazu weiter,
die Altersvorsorge müsse aber eine gewisse Sicherheit
aufweisen. Dafür sei eine Risikostreuung unverzichtbar.
Berlin: (hib/BES) Die Rente aus der gesetzlichen Versicherung
bleibt auch in Zukunft die wichtigste Grundlage für eine
Sicherung des Lebensstandards im Alter, auch wenn sie künftig
allein nicht ausreicht, sondern um eine zusätzliche
kapitalgedeckte Altersvorsorge ergänzt werden muss. Dies
schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_301/08