hib-Meldung
316/2004
Datum: 20.12.2004
heute im Bundestag - 20.12.2004
Bedarf an Betreuungsangeboten für behinderte Menschen steigt
15/4372) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
15/4203) fest. Das Durchschnittsalter der heute
in Wohnheimen untergebrachten Behinderten liege bei rund 40 Jahren.
Lediglich 20 Prozent der dort lebenden Leistungsempfänger
seien 55 oder mehr Jahre alt. Da die Lebenserwartung dieser
Menschen etwa der Nichtbehinderter entspreche, werde in den meisten
Fällen mit einem langjährigen weiteren Bedarf an
Eingliederungshilfe mit hohen Kosten für die
Sozialhilfeträger gerechnet. Weit mehr jüngere Behinderte
als früher verließen heute ihr Elternhaus früher
und nähmen ihr Recht auf ein eigenständiges und
eigenverantwortliches Leben wahr. Hinzu komme, dass angesichts des
medizinischen Fortschritts auch der Anteil Schwerstbehinderter in
stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe zunehme. Die
Regierung erwartet daher, dass die Ausgaben für die
Eingliederungshilfe Behinderter in den nächsten Jahren weiter
steige, wenn nicht wirksam gegengesteuert werde. Der erwartete
Anstieg der Ausgaben für Eingliederungshilfen werde die
Sozialhilfeträger finanziell zusätzlich belasten,
heißt es in der Antwort. Derzeit würde eine
Loslösung der Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht bei
weiterer Ausführung durch die Sozialhilfeträger oder
durch andere Leistungsträger diskutiert, und zwar mit und ohne
Kostenübernahme durch den Bund. Überlegt werde auch, die
Kosten weiter den Sozialhilfeträgern zu überlassen und
die Leistungen unabhängig von der Bedürftigkeit
auszugestalten. Denkbar sei ferner, Teilleistungen der
Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht herauszulösen und
in ein bundesfinanziertes "Bundesteilhabegeld" zu
überführen. Eine weitere Alternative sei ein
"Leistungsgesetz". Die Regierung lehnt nach eigener Darstellung
Forderungen nach einer Verlagerung von Eingliederungshilfekosten
auf den Bund ab und spricht sich gegen
Leistungseinschränkungen bei der Eingliederungshilfe aus. Die
vor allem betroffenen überörtlichen
Sozialhilfeträger müssten die Emanzipation behinderter
Menschen durch Eingliederungshilfe unterstützen, die sich an
Selbstständigkeit, Selbsthilfe und Selbstbestimmung
orientiere, und den Kostenanstieg durch Änderung der jetzigen
Versorgungsstrukturen in der Eingliederungshilfe dämpfen. Dies
sei möglich durch den Ausbau des ambulant betreuten Wohnens
und der Familiepflege, durch eine Differenzierung der Wohnformen,
durch Aufgabe der Dreiteilung
"ambulant/teilstationär/stationär" und durch eine
einheitliche Unterstützung Behinderter durch Leistungen aus
"überörtlich gesteuerter Hand". Die Regierung betont,
dass es zur Verankerung der Eingliederungshilfe im Sozialhilferecht
keine Alternative gebe. Dies gelte auch für die weitere
Finanzierung dieser Leistungen durch die Sozialhilfeträger.
Ein eigenes Leistungsgesetz für Behinderte sei nicht geplant,
heißt es weiter.
Berlin: (hib/VOM) Der Bedarf an spezifischen ambulanten und
stationären Betreuungsangeboten für behinderte Menschen
steigt stetig, ohne dass dem nennenswerte Abgänge aus den
Wohnheimen für Behinderte gegenüberstehen. Dies stellt
die Bundesregierung in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_316/04