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318/2004
Datum: 22.12.2004
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heute im Bundestag - 22.12.2004

Zusammenarbeit an den Grenzen mit Polen und Tschechien erleichtern

Europa/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Kommunen an den deutschen Grenzen mit Polen und Tschechien will ein Antrag der FDP ( 15/4559) erleichtern. Die Liberalen verweisen darauf, auch 13 Jahre nach Unterzeichnung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Bayern und den benachbarten polnischen und tschechischen Regionen habe sich die erwünschte und notwendige Dynamik noch nicht "entfalten können". Dabei sei völlig unstrittig, dass eine enge und auf allen Ebenen stattfindende Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg beiden Seiten Vorteile und Impulse bringen könne. Trotz guten Willens auf beiden Seiten würden grenzüberschreitende kommunale oder regionale Projekte und Ideen in der Praxis aber häufig daran scheitern, dass Kommunen und Regionen zur Billigung ihrer Vorhaben erst um Einzelgenehmigungen in den jeweiligen Hauptstädten nachsuchen müssten.

Konkret bedeute dies, dass eigentlich einfache und unbürokratisch zu realisierende Vorhaben nach zeitraubenden und komplizierten zwischenstaatlichen Abstimmungsprozessen erst "in völkerrechtliche Formen gegossen" werden müssten, bevor sie vor Ort ihren Nutzen entfalten können. Nach Ansicht der FDP sollten deshalb vom Bundestag mit Polen und Tschechien Rahmenabkommen schnellstmöglich abgeschlossen werden, um Abhilfe zu schaffen. Den hierfür notwendigen Verhandlungen müsse ein dichter Zeitrahmen vorgegeben werden. Dem Verhandlungsabschluss sei eine sehr hohe politische Priorität einzuräumen. Als Modell für solche Rahmenabkommen kann nach Ansicht der Liberalen das Karlsruher Übereinkommen dienen, das 1996 von Deutschland, Frankreich, Luxemburg und der Schweiz unterzeichnet wurde. Dies habe seinerzeit für die südwestdeutschen Gemeinden, Kreise und Kommunen den notwendigen rechtlichen Rahmen geschaffen, um auf direktem Weg mit ihren Partnern auf der anderen Seite verbindliche Vereinbarungen zu Problemlösungen abschließen zu können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_318/02
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