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007/2005
Datum: 07.01.2005
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heute im Bundestag - 07.01.2005

Landwirtschaftliche Rentenbank sagt Fördermittel über 33,6 Millionen Euro zu

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Zur Situation der Förderanträge auf Finanzierung aus Mittel des Zweckvermögens der Landwirtschaftlichen Rentenbank in 2003 und 2004 stellt die Regierung in ihrer Antwort ( 15/4606) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/4564) klar, dass in 2003 von 21 Anträgen 17 positiv beschieden und vier abgelehnt worden sind. Insgesamt belaufe sich das zugesagte Fördervolumen für den Zeitraum 2000 bis 2003 auf 33,6 Millionen Euro. Zum Zeitpunkt der Antwort seien für das Jahr 2004 bereits vier Anträge genehmigt, über die anderen sei noch nicht entschieden worden. Die genehmigten Finanzierungsanträge für 2003 und 2004 beträfen ein Darlehensvolumen von 19,9 Millionen Euro, auf die abgelehnten Anträge entfalle ein Darlehensvolumen von 2,5 Millionen Euro. Für die Bundesregierung besteht kein Zweifel daran, dass eine rechtliche Grundlage für die Überführung des Zwecksvermögens der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) in den Bundeshaushalt besteht. Nicht das Entschuldungsabwicklungsgesetz - wie von der FDP in ihrer Anfrage behauptet - biete dafür die gesetzliche Grundlage, sondern das Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank. Die Fraktion hatte darauf verwiesen, dass das Entschuldungsabwicklungsgesetz durch einen Artikel aufgehoben worden sei und deshalb die Überführung des Zweckvermögens oder von Teilen des Zweckvermögens in den Bundeshaushalt jeglicher rechtlicher Grundlage entbehre. Befürchtet hatte sie auch, dass wegen der Überführung des Zweckvermögens in den Bundeshaushalt Förderanträge von Landwirten an die LR deshalb abgelehnt werden könnten. Auf die Frage der Abgeordneten, wie viel vom Eigenkapital der Landwirtschaftlichen Rentenbank durch Förderzusagen gebunden sei, entgegnet die Bundesregierung, dass die Förderzusagen aus dem Zweckvermögen grundsätzlich nicht im Zusammenhang mit der Höhe des Eigenkapitals der LR stünden. Beurteilt werde die Modellhaftigkeit einer zu fördernden Investition. Wenn diese bejaht werde, erfolge eine Kreditzusage der LR gegenüber der Hausbank des Investors. Im Weiteren stuft die Regierung eigenen Angaben zufolge Vorhaben als modellhaft ein, die nicht mehr im Bereich der klassischen Forschung und Entwicklung liegen, aber auch noch nicht dem Stand der Technik sowie organisatorischen und finanzierungstechnischen Standards entsprechen. In den vergangenen Jahren hätten die Schwerpunkte der Förderung in den Bereichen erneuerbarer Energien, Verbesserung des Tierschutzes sowie Verbesserung der Energieeffizienz im Gartenbau gelegen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_007/01
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