hib-Meldung
009/2005
Datum: 11.01.2005
heute im Bundestag - 11.01.2005
Deutschland duldet Luftraumüberwachung durch Schweizer Flugsicherung
15/4619) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (
15/4528) hin. Solange etwa die
Flugsicherungsverfahren unverändert bleiben, sei es Skyguide
erlaubt, Flugsicherungsaufgaben in der süddeutschen
Grenzregion wahrzunehmen. Der Luftraum werde bereits jahrelang
durch Anflüge zum und Abflüge vom Flughafen Zürich
genutzt. Der im Jahr 2001 abgeschlossene Staatsvertrag sei von der
Schweiz wegen der Regelungen zur Nutzung des süddeutschen
Luftraums nicht ratifiziert worden. Inzwischen liefen jedoch
vorbereitende Gespräche für die Aufnahme neuer
Verhandlungen zum Abschluss eines Staatsvertrages, der nur die
Wahrnehmung der Flugsicherung durch Skyguide regeln soll.
Gründe für die Erlaubnis, in Zukunft die Schweiz
Flugsicherungsaufgaben in Süddeutschland übernehmen zu
lassen, seien sowohl die Grenznähe des Flughafens Zürich
als auch das Ausmaß der betroffenen Lufträume. Eine
Gefährdung der deutschen Bevölkerung durch das Ablassen
von Treibstoff liege laut wissenschaftlichen Untersuchungen nicht
vor. Eine stärkere Belastung der Anwohner ist nach Angaben der
Regierung durch streng geregelte Nutzungsvorschriften des
süddeutschen Luftraumes nicht gegeben.
Berlin: (hib/ELR) Die schweizerische Flugsicherung Skyguide darf
weiterhin ohne Rechtsgrundlage deutsche Hoheitsrechte in Anspruch
nehmen, die noch auf Absprachen aus den fünfziger Jahren
beruhen. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_009/01