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011/2005
Datum: 13.01.2005
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heute im Bundestag - 13.01.2005

270 Millionen Euro für ein Projekt zur Einbindung behinderter Jugendlicher

Gesundheit und Soziale Sicherung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ELR) Im Rahmen der Agenda 2010 will die Bundesregierung ihre Behindertenpolitik fortsetzen. Die bisherigen Anstrengungen des Bundes, die Teilhabechancen behinderter Menschen zu erhöhen, haben sich als erfolgreich erwiesen, schreibt die Regierung in einer Unterrichtung ( 15/4575) über die Lage behinderter Bürgerinnen und Bürger. Wie es heißt, will sie in Zukunft besonderes Augenmerk auf junge Menschen mit Behinderung richten. Statistischen Angaben zufolge, auf die sich das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung beruft, leben rund 6,6 Millionen schwer behinderte Menschen in Deutschland, die zusammen einen Anteil von mehr als acht Prozent an der Wohnbevölkerung bilden. Rund 106.200 der Schwerbehinderten seien zwischen 18 und 25 Jahre alt. Im ausbildungsfähigen Alter zwischen 15 und 18 Jahren befänden sich 40.471 schwer behinderte Jugendliche. Erstmals, so das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, habe die Wirtschaft im Ausbildungsjahr 2004 eine neu entwickelte betriebliche Einstiegsqualifizierung mit Kammerzertifikat angeboten, die sich an behinderte Jugendliche oder junge Erwachsene ohne Ausbildungsplatz richtet. Die Maßnahme könne auf eine spätere Berufsausbildung angerechnet werden. Die Bundesregierung gibt an, das Projekt mit einem Sonderprogramm zu unterstützen. Es werde mit 270 Millionen Euro gefördert. Der Bund erstatte demzufolge bis zu 192 Euro im Monat für die Einstiegsqualifizierung und übernehme einen pauschalierten monatlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag von 102 Euro. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass gemäß den vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkten des Sonderprogramms behinderte junge Menschen angemessen zu berücksichtigen seien, soweit nicht individuelle Förderbedarfe eine außerbetriebliche Qualifizierung erforderten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_011/03
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