hib-Meldung
014/2005
Datum: 18.01.2005
heute im Bundestag - 18.01.2005
Bundesrat: Altersvorgabe für Ausbildung in Gesundheitsfachberufen streichen
15/4648). Darin schlägt sie als
Lösung vor, die Altersvorgabe im Hebammen-, Logopäden-,
Masseur- und Physiotherapeutengesetz zu streichen. Nach der
geltenden Rechtslage dürfen Bewerberinnen und Bewerber in den
genannten Berufen erst mit 17, 18 bzw. 16 und 17 Jahren mit der
Ausbildung beginnen, heißt es im Gesetzentwurf. Damit
verlieren sie nach Ansicht des Bundesrates ein volles Jahr, da die
Schulen der Gesundheitsfachberufe in Anlehnung an die
Schuljahresregelungen der Länder in der Regel nur einmal
jährlich mit neuen Lehrgängen beginnen. Damit werde der
Erwerb des angestrebten Abschlusses unnötig verzögert.
Die persönliche Reife eines Schülers oder einer
Schülerin sei in der Person selbst begründet und nicht an
strenge Altersvorgaben gebunden, argumentiert die
Ländervertretung weiter. Der Bundesrat beruft sich bei seiner
Initiative auf entsprechende Änderungen im Altenpflegegesetz
und im Krankenpflegegesetz, in denen bereits auf die Altersvorgabe
verzichtet wurde. Auch die Bundesregierung hält die geforderte
Aufhebung der Mindestaltersgrenze in einer Stellungnahme für
sinnvoll und unterstützt die vom Bundesrat geforderten
Änderungen inhaltlich. Sie sollten jedoch - so der Einwand der
Regierung - nicht durch ein separates Gesetzgebungsvorhaben
umgesetzt werden, sondern im Rahmen einer demnächst
anstehenden Gesetzesinitiative der Bundesregierung. Auf diese Weise
könnte auch eine bessere Abstimmung mit den Berufskreisen
erfolgen, heißt es zur Begründung.
Berlin: (hib/BES) Für die Streichung der Altersvorgabe
für die Zulassung zur Ausbildung in Gesundheitsfachberufen
spricht sich der Bundesrat aus. Dies sei erforderlich, damit
geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die zwar die schulischen,
aber nicht die Altersanforderungen erfüllen, ohne
Verzögerung mit der angestrebten Ausbildung beginnen
können, schreibt die Länderkammer in einem Gesetzentwurf
(Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_014/01