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034/2005
Datum: 03.02.2005
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heute im Bundestag - 03.02.2005

Regierung plant Änderungen bei Tierarzneimitteln

Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BES) Die Abgaberegelungen für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel sollen geändert werden, um eine praxisorientierte Versorgung von Tieren mit Medikamenten zu erleichtern. Die Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf ( 15/4736) vorgelegt. Darin nimmt sie entsprechende Forderungen des Bundesrates und des Bundestagsausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft auf. Außerdem soll die Novelle - so die Angaben der Regierung - den Erkenntnissen aus der Praxis Rechnung tragen.

Laut Regierungsentwurf wird das Abgabeverbot so genannter umgewidmeter Arzneimittel abgeschafft und die Abgabe von Teilmengen aus Arzneimittelpackungen erleichtert, sofern eine Qualitätsminderung dadurch nicht zu befürchten ist. Damit solle dass Umfüllen, Abpacken und Kennzeichnen von bestimmten Arzneimitteln durch den Tierarzt erleichtert werden. Weitere Anpassungen betreffen den Import von Arzneimitteln aus anderen EU-Ländern. Eine Kommission solle sich künftig mit den Abgaberegelungen befassen und den Stand der tierärztlichen Wissenschaft in Leitlinien beschreiben. Die Kosten der geplanten Sachverständigenkommission veranschlagt die Regierung in ihrem Entwurf auf 7.000 Euro jährlich.

Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme einige Änderungen vor. So fordert die Länderkammer unter anderem, dass neben Apotheken auch Veterinärbehörden Arzneimittel an Tierhalter abgeben können, wenn Tierseuchen auftreten und es aus praktischer Sicht erforderlich ist. Grundsätzlich solle die Abgabe der Arzneimittel den Apotheken vorbehalten bleiben. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung dem Vorschlag der Ländervertretung "im Grundsatz" zu, soweit es sich nicht um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt und schlägt ihrerseits entsprechende Neuformulierungen im Gesetzentwurf vor.

Die Ländervertretung will des Weiteren die verschreibenden Tierärzte verpflichten, eine Kopie der Begleitbescheinigung an die für die arzneimittelrechtliche Überwachung der Tiere zuständige Überwachungsbehörde zu übersenden. Dadurch sollen gezielte Kontrollen zum Verbleib von Fütterungsarzneimitteln ermöglicht werden. Auch hier stimmt die Bundesregierung dem Anliegen des Bundesrates "in der Sache" zu, schlägt aber "aus Gründen der Bestimmtheit" eine neue Formulierung vor und plädiert zudem für eine Bußgeldbewehrung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_034/02
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