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046/2005
Datum: 17.02.2005
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heute im Bundestag - 17.02.2005

Koalition will schärfer gegen extremistische Veranstaltungen vorgehen

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Einen Gesetzentwurf zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt ( 15/4832). Danach soll eine Versammlung oder eine Demonstration verboten oder von Auflagen abhängig gemacht werden können, wenn diese an Orten stattfinden die eindeutig an die Opfer einer organisierten menschenunwürdigen Behandlung erinnern und als nationales Symbol für diese Behandlung anzusehen sind. Verbot oder Auflagen sollen auch gelten, wenn eine Versammlung geeignet oder nach konkret feststellbaren Umständen dazu bestimmt ist, die menschenunwürdige Behandlung von Opfern zu billigen, zu leugnen oder zu verharmlosen. Die Bestimmung der Orte, für die eine Änderung des Versammlungsgesetzes gilt, soll von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates durch eine Rechtsverordnung erfolgen. Die Ausweisung als Ort mit eindeutigem Symbolwert habe dabei nur versammlungsrechtliche Auswirkungen, heißt es im Gesetzentwurf. Verschärfen will die Koalition auch den Straftatbestand der Volksverhetzung. Danach soll mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedacht werden, wer öffentlich oder in einer Versammlung, die unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft begangenen Taten billigt, rechtfertig, leugnet oder verharmlost. Gleiches gilt für Handlungen die unter einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft begangen wurden, wenn dies durch eine rechtskräftige Entscheidung eines internationalen Gerichtes, dessen Zuständigkeit Deutschland anerkannt hat, festgestellt worden ist. Mit der zu ändernden Gesetzgebung sind nach Vorstellung der Koalition auch Vorgaben des ersten Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Computerkriminalität zu Handlungen rassistischer oder fremdenfeindlicher Art sowie des Übereinkommens der EU zur Computerkriminalität umzusetzen. Deutschland habe das Zusatzprotokoll im Januar 2003 und das Übereinkommen im November 2001 paraphiert. Die Bundesregierung bereite derzeit die Ratifikation beider Übereinkünfte vor.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_046/02
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