hib-Meldung
049/2005
Datum: 21.02.2005
heute im Bundestag - 21.02.2005
Union fordert Anpassungen im Alterseinkünftegesetz
15/4843). Um das zu ermöglichen, solle die
Bundesregierung das Alterseinkünftegesetz entsprechend
anpassen. Bei der Definition der als Vorsorgeaufwendungen
abziehbaren Beiträge zur Rürup-Rente sei der Koalition
ein handwerklicher Fehler unterlaufen, schreibt die Union zur
Begründung. So seien die Beiträge nur dann
begünstigt, wenn sie an ein Versicherungsunternehmen geleistet
würden. Damit - so die Befürchtung der Fraktion - werden
die in Frage kommenden Versorgungsprodukte für kapitalgedeckte
Altersvorsorge stark eingeschränkt. Angesichts der
Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge sei diese
Einschränkung nicht sinnvoll. Die Rürup-Rente ist ein
neues - seit Januar geltendes - Altersvorsorge-Modell, das
staatlich gefördert wird. Danach können Sparer ihre
Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge steuermindern
geltend machen. 2005 erkennt das Finanzamt zunächst 60 Prozent
der Beiträge bis zu einem Höchstsatz von 12.000 Euro an.
Bis 2025 steigt der Satz dann jährlich um zwei Prozentpunkte
an. Ab dann sind Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von
20.000 Euro abzugsfähig.
Berlin: (hib/BES) Die Beiträge zum Aufbau einer
Rürup-Rente sollen generell abzugsfähig sein -
unabhängig davon, an welchen Anbieter sie geleistet wurden.
Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_049/07