hib-Meldung
066/2005
Datum: 07.03.2005
heute im Bundestag - 07.03.2005
Anlegern vollständige Informationen über Wertpapiere garantieren
15/4999) vorgelegt. Der Richtlinie zufolge soll
innerhalb der Europäischen Union ein gleichwertiger Schutz der
Anleger erreicht werden, indem ihnen die erforderlichen
Informationen in einem Prospekt bekannt gegeben werden müssen.
Der Regierungsentwurf enthält unter anderem ein neues
Wertpapierprospektgesetz. Sein Anwendungsbereich erstreckt sich den
Angaben zufolge auf Prospekte für das öffentliche Angebot
von Wertpapieren sowie für die Zulassung von Wertpapieren zum
Handel an einem organisierten Markt. Ein Markt soll als organisiert
gelten, wenn er von staatlich anerkannten Stellen geregelt und
überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für
das Publikum zugänglich ist. Der Freiverkehr, der
ausschließlich privatrechtlich geregelt ist, sei von dieser
Definition ausgenommen. Teilweise soll jedoch die Möglichkeit
bestehen, für die Wertpapiere freiwillig einen Prospekt im
Sinne des Gesetzes zu erstellen. Damit könnten die Wertpapiere
grenzüberschreitend öffentlich angeboten oder zum Handel
an einem organisierten Markt zugelassen werden. Für den
Prospekt schreibt der Entwurf vor, dass er eine Zusammenfassung,
Angaben über den Emittenten (das so genannte
Registrierungsformular) sowie eine Wertpapierbeschreibung enthalten
muss. Es soll die Möglichkeit bestehen, einen Basisprospekt zu
verwenden, der um endgültige Bedingungen des Angebotes
ergänzt werden kann. Die Gültigkeit des Prospektes soll
grundsätzlich auf ein Jahr beschränkt werden. Vorgesehen
ist darüber hinaus, dass die Emittenten einmal jährlich
ein Dokument mit Informationen hinterlegen müssen, die sie
während des vergangenen Jahres veröffentlicht oder dem
Publikum zur Verfügung gestellt haben. Bei einer
Prospektveröffentlichung ausschließlich durch
elektronische Medien muss laut Regierung schließlich
sichergestellt sein, dass dem Publikum stets auch der Zugang zur
Papierversion offen steht. In Papierform müsse der Prospekt
kostenlos abgegeben werden.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will Anlegern
vollständige Informationen über Wertpapiere garantieren.
Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der
EU-Prospektrichtlinie (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_066/07