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101/2005
Datum: 12.04.2005
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heute im Bundestag - 12.04.2005

Rechtsgrundlage für künftige Energieausweise von Gebäuden schaffen

Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will Vorgaben der Europäischen Union in deutsches Recht umsetzen und hat dazu einen Entwurf zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes ( 15/5226) vorgelegt. Dadurch soll sie unter anderem ermächtigt werden, die Inhalte und die Verwendung von Energieausweisen vorzugeben und zu bestimmen, welche Angaben und Kennwerte über die Energieeffizienz eines Gebäudes oder einer Anlage darzustellen sind. Die Regierung verweist darauf, dass weite Bereiche, die von der EU-Gebäuderichtlinie erfasst sind, von der Energieeinsparverordnung aus dem Jahre 2001 bereits abgedeckt sind. Allerdings könnten auf der Basis des jetzigen Energieeinsparungsgesetzes nicht alle Regelungsgegenstände der Richtlinie umgesetzt werden. Es fehlten Ermächtigungen, um den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von bereits bestehenden Gebäuden einzuführen und die Anforderungen an die energieeffiziente Ausgestaltung von Klimaanlagen und Beleuchtungen erstellen zu können. Ferner betont die Regierung, mit dem Entwurf beschränke sie sich auf die unbedingt erforderlichen Änderungen des Energieeinsparungsgesetzes, damit die Richtlinie fristgerecht, nämlich bis spätestens 4. Januar 2006, in deutsches Recht umgesetzt werden kann. Betroffen sei vor allem das Recht der Bau- und Wohnungswirtschaft. Die Gebäuderichtlinie verpflichte die EU-Staaten, differenzierte Anforderungen sowohl an neuen als auch an bestehenden Gebäuden einzuführen. Dabei hätten die Mitgliedstaaten einen teilweise erheblichen Spielraum, wie sie die Vorgaben umsetzen. Was die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes angeht, so sollen die Mitgliedstaaten bei größeren Gebäuden gewährleisten, dass die "technische, ökologische und wirtschaftliche Einsetzbarkeit alternativer Systeme" der dezentralen Energieversorgung auf der Grundlage von erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, Fern-/Blockheizung oder Fern-/Blockkühlung sowie von Wärmepumpen unter bestimmten Bedingungen vor Baubeginn berücksichtigt wird. Die Bewertung der Gesamtenergieeffizienz erfasse die energetisch relevanten Elemente des Gebäudes, die Ausgestaltung der Gebäudehülle und die Anlagentechnik einschließlich weiterer Faktoren, die auf den Energieverbrauch des Gebäudes Einfluss haben. Die Bußgelder sollen zudem an die "allgemeine Kaufkraftentwicklung angepasst" werden. Angesichts des im Gebäudesektor eingesetzten Kapitals sei eine "deutlich über dem gesetzlichen Mindestrahmen" liegende Androhung erforderlich, heißt es.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_101/01
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