hib-Meldung
101/2005
Datum: 12.04.2005
heute im Bundestag - 12.04.2005
Vereidigung neu zugelassener Anwälte auf Rechtsanwaltskammern übertragen
15/5223). Damit würde nicht nur die
unmittelbare Staatsverwaltung entlastet, sondern auch die
Rechtsanwaltskammern und damit die Selbstverwaltung der
Anwaltschaft gestärkt. Ohnehin hätten mittlerweile alle
Länder von der geschaffenen Möglichkeit, diese Aufgaben
und Befugnisse auf die Kammern zu übertragen, in vollem Umfang
Gebrauch gemacht. Die eigenverantwortliche Wahrnehmung betone die
Stellung der Anwaltschaft als unabhängiges Organ der
Rechtspflege und Träger eines freien Berufes. Darüber
hinaus entlaste sie den Staat von Aufgaben, die auf der Ebene des
Berufsstandes selbstverantwortlich und wegen der Kenntnis der
Berufssituation in der Regel auch effizienter erledigt werden
könnten. Die Bundesregierung begrüßt den
Gesetzentwurf der Länderkammer im Wesentlichen.
Berlin: (hib/BOB) Die Übertragung der Zuständigkeit
für die Vereidigung der neu zugelassenen Rechtsanwälte
auf die Rechtsanwaltskammern ist unter anderem Ziel eines
Gesetzentwurfes des Bundesrates (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_101/06