hib-Meldung
102/2005
Datum: 13.04.2005
heute im Bundestag - 13.04.2005
Rahmenbedingungen der Telekommunikationsdienste neu regeln
15/5213) vorgelegt. Darüber hinaus sollen
die Verbraucherschutz-Vorschriften zur Bekämpfung des
Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern (0190 und 0900)
verbessert werden. Der Kampf gegen den Missbrauch bei der Nutzung
dieser Rufnummern ist der Regierung nach eigener Darstellung ein
"besonderes Anliegen". Nur so könne unseriösen Anbietern
Einhalt geboten und das Vertrauen der Verbraucher gestärkt
werden. Das 2003 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des
Missbrauchs dieser Nummern habe den Verbraucherschutz bereits
erheblich verbessert. Durch die Vorgaben über
Preisobergrenzen, Preisangaben und die Zwangstrennung von
Verbindungen nach einer Stunde sei das Risiko, sich durch Nutzung
solcher Nummern hoch zu verschulden, verringert worden. Mit dem im
vergangenen Jahr novellierten Telekommunikationsgesetz habe die
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
darüber hinaus eine Generalermächtigung erhalten, gegen
jede rechtswidrige Rufnummernutzung einschreiten zu können.
Damit werde es unseriösen Anbietern erschwert, die
gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Ferner würden mit dem
Entwurf die EU-Vorgaben über den Universaldienst
(flächendeckende Bereitstellung einer Grundversorgung) und die
Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten
weiter konkretisiert. Geändert werden sollen neben dem
Telekommunikationsgesetz auch das Artikel-10-Gesetz und das
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. In seiner
Stellungnahmen hat der Bundesrat gebeten zu prüfen, inwieweit
es erforderlich ist, die Verpflichtung der Unternehmen,
Universaldienstleistungen kostenlos zu erbringen, auch auf Dienste
zu erstrecken, die nicht zum Universaldienst gehören.
Darüber hinaus sei dafür zu sorgen, dass die Vorschriften
zur Regelung der Notrufe im notwendigen Umfang geändert
werden. Künftig würden orts- und
anschlussunabhängige Dienste von Anbietern erbracht, etwa
Telefonie über Internet-Protokoll. Nur der Diensteanbieter
kenne die Identität des Nutzers und könne die notwendigen
Daten wie Rufnummer und Standard ermitteln, die für
Notrufdienstleistungen erforderlich seien. Werde diese Entwicklung
nicht berücksichtigt, müsste das Gesetz bald wieder
ergänzt werden. Im Einzelnen macht die Länderkammer 39
Anmerkungen, größtenteils Änderungswünsche und
Prüfbitten. Die Bundesregierung stimmt ihnen nur teilweise zu.
Abgelehnt wird eine Prüfung, ob die Verpflichtung zu
kostenlosen Universaldienstleistungen auf weitere Dienste erstreckt
werden kann. Dabei handele es sich um allgemein nachgefragte
Leistungen, so die Regierung, die eine Verpflichtung aller
Unternehmen aus Verbrauchersicht rechtfertigen. Einige
Dienstleistungen würden darüber hinaus zurzeit am Markt
von allen Unternehmen angeboten, etwas Einzelverbindungsnachweise.
Prüfen will sie dagegen den Vorschlag des Bundesrates zur
Regelung der Notrufe.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen
für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten neu
regeln. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Änderung
telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_102/04