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116/2005
Datum: 21.04.2005
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heute im Bundestag - 21.04.2005

Ludger Volmer verteidigt Erlass des Auswärtigen Amtes

2. Untersuchungsausschuss

Berlin: (hib/che) Der ehemalige Staatsminister im Auswärtigen Amt, Ludger Volmer (Bündnis 90/Die Grünen), verteidigte während seiner Befragung durch den Visa-Untersuchungsausschuss am Donnerstagvormittag den nach ihm benannten "Volmer-Erlass": Mit einer "Rückkehr in die Zeit der Abschottungspolitik" würde sich, so Volmer, die Bundesrepublik einen "Bärendienst" erweisen.

Der Erlass vom März 2000, mit dem die Visa-Praxis liberalisiert worden war, sei nicht die Ursache für den massenhaften Missbrauch von Visa an deutschen Botschaften vor allem in Osteuropa gewesen, betonte Volmer. Vielmehr sei dafür jene "Weisungslage" des Auswärtigen Amtes (AA) verantwortlich, die er bereits bei seinem Amtsantritt 1998 vorgefunden habe. Das AA sei damals von Beschwerdebriefen von Einzelpersonen, Institutionen und Behörden, darunter auch die Vertretung der Vereinten Nationen in Bonn, überhäuft worden. In all diesen Briefen sei die restriktive Vergabe von Visa für die Bundesrepublik anhand von Einzelbeispielen kritisiert worden. Volmer bezog sich dabei auch auf Fälle, in denen Ausländern eine lebensnotwendige Operation wegen eines nicht erteilten Visums verwehrt wurde. "Ich kann mir den Begriff der Menschenrechtsverletzung in diesem Zusammenhang kaum verkneifen", sagte er. "Es ging darum, diese Probleme zu lösen. Wir mussten eine neue Weisungslage herstellen und uns fragen, wie das Auswärtige Amt seinen Beitrag zu einem modernen Grenzmanagement leisten kann." Dies sei angesichts der Globalisierung und wachsenden Mobilität der Menschen eine Notwendigkeit gewesen. Keineswegs sei es in dem Erlass darum gegangen, das nationale Ausländerrecht und die Bestimmungen des Schengen-Vertrages außer Kraft zu setzen: "Das ist totaler Humbug", sagte Volmer. "Wir wollten lediglich die humanitäre Lage einzelner Menschen verbessern und Besuchskontakte zwischen Kernfamilien erleichtern."

Der Grünenpolitiker bekräftigte, dass der Satz "Im Zweifel für die Reisefreiheit" nicht den Kern des Erlasses darstellt. Viel zentraler seien die Vorgaben gewesen, die von den Auslandsvertretungen ausdrücklich die Einhaltung der Schengen-Kriterien und des deutschen Ausländerrechts verlangten. Die Bezeichnung "Volmer-Erlass" bezeichnete er als Ausdruck einer "Diffamierungskampagne". Mit der Entstehung des Erlasses habe sie nichts zu tun, "denn ich war weder an der Texterarbeitung beteiligt noch habe ich den Erlass verfügt", sagte Volmer. Eine solche Verfügung liege nicht im Kompetenzbereich eines Staatsministers. Gleichwohl habe er natürlich den Entwurf gekannt und gegengezeichnet. Volmer betonte, dass im Auswärtigen Amt "völlige Einigkeit von der Referatsebene bis hin zur Ministerebene" über die Frage bestanden habe, dass Reformen der Visa-Regelungen notwendig seien. Er habe über diese Pläne auch in den Ausschüssen des Bundestages ausführlich berichtet und breite Unterstützung von Politikern aller Parteien erfahren. "Daher konnte ich davon ausgehen, dass das Parlament diesen Erlass billigt."

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_116/01
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