hib-Meldung
120/2005
Datum: 25.04.2005
heute im Bundestag - 25.04.2005
Sexuellen Missbrauch von Menschenhandelsopfern unter Strafe stellen
15/5326). So genannte Freier sollen
strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn ihnen
nachgewiesen werden kann, dass sie bei sexuellen Handlungen die
Zwangslage der Prostituierten zumindest für möglich
gehalten haben. Ihnen müssten also zumindest Umstände
bekannt sein, die auf eine Zwangslage hindeuten. Dies könnten
etwa abgeschlossene Räume, Drogenabhängigkeit, Verletzung
als Folge von physischer Gewalt, eine fehlende Aufenthaltserlaubnis
und von Zuhältern diktierte Preise sein. Weiter will die Union
eine Kronzeugenregelung für Menschenhandelsdelikte
einführen und die Überwachung der Telekommunikation bei
allen Straftaten des Menschenhandels ermöglichen. Die CDU/CSU
begründet ihre Initiative damit, dass das geltende Recht die
Opfer von Menschenhandelsdelikten nicht ausreichend gegen sexuellen
Missbrauch und Zwangsprostitution schütze. Vor allem bleibe es
dabei, dass die sexuelle Ausbeutung von Menschenhandelsopfern durch
so genannte Freier in der Regel nicht geahndet werden kann. Dies
erscheine nicht länger hinnehmbar. Tag für Tag mache sich
eine Vielzahl von so genannten Freiern die Notlage von Opfern des
Menschenhandels namentlich der Zwangsprostituierten im Grenzgebiet
zu den ehemaligen Ostblockstaaten zunutze. Betroffen seien jedoch
auch Frauen und Mädchen, die unter Vorspiegelung falscher
Tatsachen aus diesen Staaten oder der Dritten Welt nach Deutschland
gelockt und dort zur Prostitution gezwungen wurden. Selbst dann,
wenn den Freier bewusst sei oder sie angesichts der Umstände
damit rechneten, dass es sich bei den Prostituierten um Opfer
"skrupelloser Frauen- und Mädchenhändler" handele,
machten sie sich nach geltendem Strafrecht in der Regel nicht
strafbar. Denn die Straftaten des Menschenhandels seien zu diesem
Zeitpunkt fast ausnahmslos bereits endgültig beendet. Die
CDU/CSU erhofft sich eine "breite Mehrheit" für den
Gesetzentwurf. Deshalb beschränke sich die Initiative darauf,
die zentralen Defizite bei der strafrechtlichen Bewertung des
Ausnutzens des Menschenhandels zu beseitigen. Um die infolge des
Prostitutionsgesetzes aufgetreten Lücken im straf- und
strafverfahrensrechtlichen Instrumentarium der
Strafverfolgungsbehörden in den Griff zu bekommen, bleibe eine
umfassende Revision der straf- und zivilrechtlichen Regelungen des
Prostitutionsgesetzes in einem gesonderten Gesetzentwurf
überlassen.
Berlin: (hib/BOB) Der sexuelle Missbrauch von Menschenhandelsopfern
soll unter Strafe gestellt werden. Dazu soll ein neuer Paragraph in
das Strafgesetzbuch eingefügt werden. Dies ist Teil eines
Gesetzentwurfes der CDU/CSU-Fraktion (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_120/01