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149/2005
Datum: 01.06.2005
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heute im Bundestag - 01.06.2005

Informationsfreiheitsgesetz zur Annahme empfohlen

Innenausschuss

Berlin: (hib/WOL) Mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Innenausschuss am Mittwochvormittag die Annahme des Entwurfs zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG, 15/4493) empfohlen. Die CDU/CSU stimmte gegen die Initiative, die FDP enthielt sich. Ein von der Koalition vorgelegter Änderungsantrag fand trotz der Gegenstimmen von Union und Liberalen Eingang in den Entwurf. Ein Änderungsantrag der FDP wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen zurückgewiesen. Nach dem Willen der Initiatoren soll das Verwaltungshandeln des Bundes durch das IFG transparenter werden. Die Vorlage regelt dabei die Einschränkungen des Informationszugangs unter Berücksichtigung des Daten- und Geheimschutzes sowie bei besonderen öffentlichen Belangen, bei behördlichen Entscheidungsprozessen, bei personenbezogenen Daten und zum Schutz des geistigen Eigentums und zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Entsprechend einem sich wandelnden Verwaltungsverständnis solle neben dem autoritativen Handeln des Staates zunehmend eine konsensorientierte Zusammenarbeit mit dem Bürger erreicht werden. Durch die neuen Informationszugangsrechte werde auch eine verbesserte Kontrolle staatlichen Handelns

und damit ein Mittel zur Korruptionsbekämpfung erwartet. Nicht zuletzt soll das Gesetz zur europäischen Integration beitragen, da es bereits vergleichbare Gesetze nicht nur in den meisten EU-Mitgliedstaaten, sondern auch auf EU-Ebene gibt.

Mit den letzten Änderungen zum Schutz persönlicher Interessen sowie finanzieller und wirtschaftlicher Interessen der Sozialversicherungen, der Krankenkassen, aber auch zugunsten der Wettbewerbssituationen etwa von Pharmaunternehmen gegenüber Behörden habe man nach der Anhörung im April begründeten Forderungen Rechnung getragen, erklärte die SPD in der Diskussion. Die Union kritisierte die Eile der Koalition im Verfahren und die zahlreichen letzten Änderungen zu einer Initiative, die "unser Rechtssystem völlig auf den Kopf stellt". Angesichts der vorgesehenen vorgezogenen Abstimmung im Parlament sei dies für die Union "so nicht zustimmungsfähig". Auch dem Entschließungsantrag der FDP könne nicht zugestimmt werden. Die Bündnisgrünen erklärten, angesichts der neuen Materie sei der Forderung nach umfangreicher Diskussion entsprochen worden. Von Eile angesichts einer insgesamt sechs Jahre währenden Behandlung des Themas könne nicht gesprochen werden. Sie begrüßten auch, dass die CSU bereits an einem IFG für Bayern arbeite. Den Änderungswünschen der FDP bringe man zwar große Sympathie entgegen, werde ihnen aber nicht zustimmen, da die entsprechenden Belange in anderer Form in die Gesetzesvorlage aufgenommen worden seien. Die FDP resümierte, im Rahmen der internationalen Rechtsprechung bilde Deutschland in Sachen Informationsfreiheit eher ein Schlusslicht. Die Behandlung des Themas durch den Bund sei in Wahrheit nicht sehr eilig, sondern eher langsam gewesen, was wohl auch an mangelnder Begeisterung von Behörden und Ministerien gelegen habe. Dagegen habe die Anhörung die guten Erfahrungen von insgesamt vier Bundesländern zu Tage gebracht, die bereits seit längerem mit einem eigenen Informationsfreiheitsgesetz arbeiteten. Der eingearbeitete Änderungsantrag der Koalition sei im Übrigen eher überflüssig, da er nicht zur weiteren Klärung beitrage.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_149/03
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