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162/2005
Datum: 15.06.2005
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heute im Bundestag - 15.06.2005

Gegen die Minderung des Arbeitslosengeldes eingesetzt

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Gegen die Minderung des Arbeitslosengeldes bei einem schwer behinderten Petenten hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochmorgen einstimmig, die zugrunde liegende Eingabe der Bundesregierung "zur Berücksichtigung" zu überweisen. Der Petent hatte sich über die Minderung des Arbeitslosengeldes beschwert, weil er weder von der örtlichen Agentur für Arbeit (AfA) noch vom Arbeitgeber auf die veränderte Meldepflicht bei befristeten Tätigkeiten aufmerksam gemacht worden sei.

Nach der vom Ausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung hatte der Petent mit der Stadt Pinneberg Prüfung ein Arbeitsverhältnis, das von vornherein auf die drei Monate vom 1. April bis 30. Juni 2004 befristet gewesen war. Somit hätte er sich schon bei Abschluss des Arbeitsvertrages bei der AfA melden müssen. Dies hatte der Petent aber nicht getan. Er hatte sich zwar zum 1. April in Arbeit abgemeldet, dabei aber nicht angegeben, dass es sich um eine auf drei Monate befristete Tätigkeit handele. Daraufhin hatte die die AfA dem Petenten am 25. Juni 2004 mitgeteilt, dass sein Leistungsanspruch um 1.050 Euro gemindert werde. Der Widerspruch dagegen wurde als unbegründet zurückgewiesen. Nach Auffassung der Bundesanstalt für Arbeit (BA) konnte der Petent im Widerspruchsverfahren keine Gründe für die verspätete Meldung nachweisen.

Die Ausschussmitglieder waren jedoch übereinstimmend der Auffassung, der schwer behinderte Petent habe glaubhaft gemacht, vor, dass er "seit langem" regelmäßig im Sommer ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber als Helfer auf dem Friedhof gehabt habe. Diese Tätigkeit sei immer befristet vom Frühjahr bis Herbst gewesen und ordnungsgemäß an- und abgemeldet worden. Bei der befristeten Tätigkeit von drei Monaten hätten ihn weder die AfA noch sein Arbeitgeber auf die veränderte Meldepflicht aufmerksam gemacht. Die SPD-Fraktion führte aus, dass der Petent so schwer behindert sei, dass er von seinem Vater bei Behördengängen und beim Schriftverkehr betreut werden müsse. Mit dem einstimmigen Votum solle "ein Hauch von Menschlichkeit" erreicht werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_162/03
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