Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 2005 > 181 >
181/2005
Datum: 30.06.2005
[ Übersicht ]   [ weiter ]
heute im Bundestag - 30.06.2005

Präsident: ADAC hat mit Missbrauch der Reiseschutzversicherung nichts zu tun

2. Untersuchungsausschuss

Berlin: (hib/CHE) Auf den Missbrauch der vom ADAC vertriebenen Reiseschutzversicherung (Carnet de Touriste, CdT) hatte der Verband nach Angaben seines Präsidenten Peter Meyer keinen Einfluss. Während der Sitzung des Visa-Untersuchungsausschusses am Donnerstagvormittag betonte er: "Der ADAC war weder Herausgeber noch Verkäufer des CdT, sondern hatte nur eine Vermittlerfunktion." Stattdessen habe der Vertrieb des CdT in den Händen der internationalen touristischen Dachorganisation Alliance Internationale de Tourisme (AIT) gelegen, zu der auch der deutsche Automobil-Club gehört. Von der AIT seien entsprechende Vorschriften festgelegt worden, die die Verbände der Mitgliedstaaten bei einer Ausstellung des CdT einhalten sollten. Dazu habe gehört, in einem persönlichen Gespräch mit dem Antragsteller den Reisezweck und die Finanzierung der Reise zu prüfen. "Zu keiner Zeit hatte der ADAC wirtschaftliche Interessen. Es ging schlicht darum, nach dem Fall des Eisernen Vorhangs die Reisemöglichkeiten für Mitglieder auch aus Verbänden Osteuropas zu verbessern", sagte Meyer.

Inwieweit Erlasse des Auswärtigen Amtes (AA) von 1999 den Missbrauch der Versicherung begünstigt haben, wusste der Zeuge nicht zu sagen: "Das lag nicht im Aufgabenbereich des ADAC." Allerdings führte er aus, unter welchen Auflagen die Kohl-Regierung dem Gebrauch der Versicherung zugestimmt hatte. 1996 habe der ADAC die Reiseschutzversicherungen auf Wunsch des AA und des Innenministeriums eingeführt, so Meyer. "Zentral war, dass mit den Dokumenten kein Missbrauch getrieben werden kann. Deswegen bestand die Regierung auf einem offiziellen Dokument mit Schutzmerkmalen, das in der Bundesdruckerei gedruckt werden sollte." Ferner sollte eine Vorprüfung des Antragstellers durch den Verband stattfinden. Seit der Einführung 1996 übermittelte der ADAC über den Dachverband in 15 Ländern ungefähr 350.000 Reiseschutzversicherungen, 100.000 davon allein in der Ukraine, erläuterte Meyer. Erst mit der Zulassung kommerzieller Anbieter wie der Reiseschutz-AG sei die Nachfrage nach den ADAC-Dokumenten rapide gesunken. Er halte das CdT des ADAC nach wie vor für ein gutes Produkt, betonte Meyer auf Nachfrage.

Als zweiten Zeugen hörte der Ausschuss Hartwig Meyer von der Allianz AG. Gleich zu Beginn seiner Vernehmung stellte er klar: "Es gab keinen Allianz-Reiseschutzpass." Zwar sei Heinz Kübler ein verdienter Vertreter der Allianz gewesen. Im Herbst 2000 habe Kübler jedoch angekündigt, ein eigenes Produkt, ähnlich dem CdT, auf den Markt bringen zu wollen. Im Dezember 2000 hat Kübler, den Aussagen Meyers zufolge, dann die Reiseschutz-AG gegründet. Nach Abstimmung mit der Allianz habe Kübler dann die Haftpflichtversicherung der Allianz in das von ihm angebotene Versicherungspaket aufgenommen. Jedoch habe die Allianz weder Informationen über die von Kübler versicherten Personen noch über deren Reisedauer erhalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_181/01
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf