hib-Meldung
212/2005
Datum: 26.09.2005
heute im Bundestag - 26.09.2005
Beteiligung der Bundeswehr im Sudan weiter ermöglichen
15/5997). Der Einsatz werde ohne inhaltliche
Änderungen des Beschlusses vom 22. April dieses Jahres
erfolgen. Ziel der Mission bleibt nach wie vor die Überwachung
des Friedensvertrages des von der Regierung in Khartum und der
Südsudanesischen Volksbefreiungsbewegung (SPLM/A)
geschlossenen Friedensvertrages. Diese Zusatzausgaben für die
Verlängerung des Einsatzes würden für einen Zeitraum
von bis zu zwölf Monaten rund 2,3 Millionen Euro betragen. Wie
die Regierung erläutert, seien die Bemühungen der
Vereinten Nationen im Sudan "spürbar vorangekommen". Dies
zeige insbesondere die Verabschiedung der sudanesischen
Interimsverfassung, die Vereidigung des Präsidenten Omar
Hassan Ahmad al-Bashir und der Vizepräsidenten sowie die
Aufhebung des Ausnahmezustandes in weiten Teilen des Sudans. Mit
der Entflechtung von Regierungstruppen und Truppenteilen der SPLM/A
sei begonnen, die Aufstellung von gemeinsamen militärischen
Verbänden sei initiiert worden. Zwar hätten sich beide
Seiten ausdrücklich zur Fortsetzung des Friedensprozesses
bekannt, doch könnten im Zuge der anstehenden
Regierungsbildungen in Khartum und im Süden interne
Machtkämpfe wieder an Bedeutung gewinnen. Weiterhin
ungeklärte Fragen der Integration, so die Bundesregierung,
insbesondere der regierungsnahen südlichen Milizen,
würden darüber hinaus das Potenzial für eine
Spaltung des Südens in sich bergen und bedrohten somit direkt
den Fortgang des Friedensprozesses. Die Präsenz von UNMIS
würde eine Rückkehr zur militärischen Option
für die südlichen Milizen bzw. weitere Konfliktparteien
erheblich erschweren und damit den Anreiz zur Integration in den
Friedensprozess erhöhen. Wie die Regierung weiter schreibt,
werde die Fortsetzung des Nairobi-Friedensprozesses (in der
kenianischen Hauptstadt wurde im Januar dieses Jahres das
Friedensabkommen unterzeichnet) mit Hilfe der internationalen
Gemeinschaft auch für die Lösung des sudanesischen
Konflikts in Darfur von "entscheidender Bedeutung" sein. Die
Regierung hat den Antrag auf eine Verlängerung des Mandats in
einem so genannten "vereinfachten Zustimmungsverfahren" gestellt.
Das Parlamentsbeteiligungsgesetz sieht vor, dass der Antrag an die
Vorsitzenden der Fraktionen, die Vorsitzenden des Auswärtigen
Ausschusses und des Verteidigungsausschusses sowie die Obleute
verteilt und als Bundestagsdrucksache allen Abgeordneten
zugänglich gemacht wird. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn
nicht innerhalb einer gewissen Frist eine Fraktion oder fünf
Prozent aller Bundestagsabgeordneten widersprechen.
Berlin: (hib/BOB) Die Bundeswehr soll mit bis zu 75 Soldaten ihre
Beteiligung an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan
(UNMIS) weitere sechs Monate fortsetzen können. Dies ist
Inhalt eines Antrages der Bundesregierung (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_212/01