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228/2005
Datum: 17.11.2005
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heute im Bundestag - 17.11.2005

Regierung: Verpackungsabfälle müssen zum größten Teil verwertet werden

Umwelt/Verordnung

Berlin: (hib/VOM) Spätestens bis Ende 2008 müssen von allen Verpackungsabfällen mindestens 65 Prozent des Abfallgewichts verwertet und mindestens 55 Prozent stofflich verwertet werden. Dies sieht die vierte Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Verpackungsverordnung ( 16/66) vor. Grundlage der Verordnung ist die geänderte EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die Mindestzielvorgaben für die stoffliche Verwertung lauten für Glas, Papier und Karton 60 Gewichtsprozent, für Metalle 50 Gewichtsprozent, für Kunststoffe 22,5 und für Holz 15 Gewichtsprozent. Die Regierung weist darauf hin, dass die Mindestzielvorgaben der EU-Richtlinie für sämtliche Materialarten in Deutschland bereits heute erfüllt werden. Bei Glas betrage der Anteil der stofflichen Verwertung 86,2 Prozent, bei Papier und Karton 87,9 Prozent, bei Metallen 79,5 Prozent, bei Kunststoff 49 Prozent und bei Holz 41,1 Prozent. Der Anteil der werkstofflichen Verwertung bei Verkaufsverpackungen aus Kunststoff habe bereits 2002 bei 51,6 Prozent gelegen. Für alle Kunststoffverpackungen werde der Anteil der werkstofflichen Verwertung auf 33 Prozent geschätzt. Die Gesamtverwertungsquote für in Deutschland verwendete Verpackungen habe 2002 77,9 Prozent betragen, stofflich verwertet worden seien 74,4 Prozent. Die Regierung verzichtet in der Verordnung darauf, neben einer Verwertung auch die Verbrennung in Anlagen mit Energierückgewinnung auf die Quoten anzurechnen. Damit gehe man über die Anforderung der EU-Richtlinie hinaus. Für Industrie, Handel und Verbraucher erwartet die Regierung keine Mehrkosten, da die Verwertungsquoten bereits heute erfüllt würden.

Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die Verordnung in einigen Punkten zu ändern. Er hat darüber hinaus die Regierung aufgefordert, bei der EU eine Richtlinienänderung zu erreichen, damit Blumentöpfe künftig als "Gegenstände" und nicht mehr als "Verpackung" gelten. Schließlich plädiert die Länderkammer dafür, in die Verordnung aufzunehmen, dass Verpackungsabfälle in Anlagen mit Energierückgewinnung verbrannt werden können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_228/01
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