hib-Meldung
239/2005
Datum: 02.12.2005
heute im Bundestag - 02.12.2005
Regierung will Arbeitslosengeld II in Ost- und Westdeutschland angleichen
16/99). Für die öffentlichen
Haushalte seien dadurch Mehrbelastungen von rund 260 Millionen Euro
jährlich zu erwarten, wovon etwa 220 Millionen Euro vom Bund
und 40 Millionen Euro von den Kommunen übernommen werden
müssten. Mit der bisherigen Regelung unterschiedlicher
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für
Arbeitsuchende in Ost- und Westdeutschland sollten die Unterschiede
in der Verbrauchsstruktur und im privaten Konsumverhalten
berücksichtigt werden, heißt es in dem Entwurf. Der
Ombudsrat, der die Regierung bei der Umsetzung der
Hartz-IV-Regelungen berät, habe in seinem Zwischenbericht vom
Juni dieses Jahres darauf hingewiesen, dass die um 14 Euro
niedrigere Regelleistung für die ostdeutschen Länder
nicht mit Hinweis auf niedrigere Nettoeinnahmen, geringere
Lebenshaltungskosten und unterschiedliches Verbrauchsverhalten zu
rechtfertigen sei. Eine bundeseinheitliche Regelleistung
fördere die Bereitschaft der Arbeitsuchenden, eine
Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet aufzunehmen,
unabhängig von den bisher regional unterschiedlichen
Regelleistungen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme
erklärt, mit der geplanten Erhöhung der Leistungen
für die neuen Länder werde die Systematik durchbrochen,
wonach sich die Höhe der Leistung an den Veränderungen
des aktuellen Rentenwertes zu orientieren habe. Er empfahl, die
Änderung zurückzustellen, bis die Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe für das Jahr 2003 ausgewertet ist. Diesen
Vorschlag hat die Regierung in ihrer Gegenäußerung
abgelehnt. Nach ihrer Auffassung wird die Systematik nicht
durchbrochen. Auch die Veränderungen anhand des aktuellen
Rentenwertes würden von der geplanten Angleichung nicht
berührt.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die Regelleistung beim
Arbeitslosengeld II in den neuen Bundesländern von 331 Euro
auf 345 Euro anheben und damit an das Niveau in den westlichen
Bundesländern angleichen. Es komme ein Inkrafttreten zwischen
dem 1. Mai und dem 1. Juli 2006 in Frage, heißt es in einem
Gesetzentwurf zur Änderung des zweiten Buches Sozialgesetzbuch
(
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_239/01