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248/2005
Datum: 14.12.2005
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heute im Bundestag - 14.12.2005

Übergangsregelung zur Arbeitszeit bei Bereitschaftsdiensten verlängern

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will die Übergangsregelung für die Anrechnung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit, die zum Jahresende ausläuft, um ein Jahr bis Ende 2006 verlängern. Dazu hat er einen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes ( 16/219) vorgelegt. Zur Erläuterung heißt es, das Gesetz sei zum 1. Januar 2004 an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes angepasst worden. Danach müssen Bereitschaftsdienstzeiten im vollen Umfang als Arbeitszeit gewertet werden. Nach alter Rechtslage habe nur die tatsächliche Inanspruchnahme während eines Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit gegolten, nicht dagegen die "inaktiven" Warte- und Ruhephasen. Aufgrund der nun vorgesehenen Übergangsfrist bis Ende 2006 würden die bisherigen Tarifverträge, die verlängerte Arbeitszeiten im Zusammenhang mit dem Bereitschaftsdienst ermöglichen, aber noch nicht der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof entsprechen, fortgelten. Würde die Übergangsregelung nicht verlängert, müssten ab 2006 die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes angewendet werden, wobei Abweichungen davon nur durch neue Tarifverträge möglich wären. Diese würden zwar flexible Arbeitszeitmodelle ermöglichen, aber wegen der zurzeit unumgänglichen vollen Bewertung von Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit einen "personellen und damit finanziellen Mehrbedarf" zur Folge haben, so die Länderkammer. Die Einhaltung des Gesetzes würde in seiner derzeitigen Fassung Schichtmodelle erforderlich machen und damit einen erheblichen zusätzlichen Personalbedarf vor allem in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen hervorrufen. Dieser könnte mangels finanzieller Mittel oder fehlendem Ärztenachwuchs nicht gedeckt werden, heißt es in dem Entwurf weiter. Durch die verlängerte Übergangsregelung werde für das Jahr 2006 Rechtsicherheit geschaffen. Ziel müsse es sein, in dieser Zeit Tarifvereinbarungen abzuschließen, welche die Bedürfnisse der einzelnen Beschäftigungsbereiche berücksichtigen und auch die Gesundheit der Arbeitnehmer im Auge behalten. Die Bundesregierung hält in ihrer Stellungnahme den Bundesratsentwurf für sachgerecht. Die Änderungen des Arbeitszeitgesetzes hätten in der Praxis weitreichende Umstellungen der Arbeitszeitorganisation bei Bereitschaftsdiensten erforderlich gemacht. Nicht allen betroffenen Bereichen sei es bislang gelungen, die erforderlichen tariflichen Vereinbarungen zu treffen. Die Verlängerung gebe nun allen Beteiligten die Gelegenheit dazu. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hätten eine entsprechende Regelung bereits im Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des dritten Buches Sozialgesetzbuch ( 16/109) vorgesehen, der in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden soll.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_248/03
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