hib-Meldung
255/2005
Datum: 21.12.2005
heute im Bundestag - 21.12.2005
Sonderausgabenabzug von Schulgeld für freie Schulen beibehalten
16/296) genommen. Der jetzt gültige
Sonderausgabenabzug solle wenigstens teilweise
Belastungsgerechtigkeit zwischen den Familien, deren Kinder in
staatlichen Schulen, die voll subventioniert werden, und jenen,
deren Kinder in freien Schulen nur teilweise subventioniert werden,
herstellen. Die Ausbildung in Schulen in freier Trägerschaft
dürfe nicht schlechter und könne daher auch nicht
billiger sein als die Ausbildung an staatlichen Schulen, so die
Liberalen. Eine zusätzliche Belastung der Eltern könnte
das verfassungsrechtlich garantierte Wahlrecht der Eltern
unterlaufen, die Schulvielfalt gefährden und dazu führen,
dass die Besitzverhältnisse der Eltern ausschlaggebend werden
für den Besuch von freien Schulen. Die Regierung soll die
Finanzlage der Schulen in freier Trägerschaft mit derjenigen
öffentlicher Schulen vergleichen und sagen, ob freie Schulen
grundsätzlich einen Anspruch auf hinreichende staatliche
Förderung haben, damit sie Schülerinnen und Schüler
aus allen gesellschaftlichen Schichten aufnehmen können.
Schließlich will die Fraktion wissen, ob die Regierung diese
Pläne tatsächlich verfolgt und wie sie genau
aussehen.
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion hat Überlegungen in der
Regierungskoalition, die Absetzbarkeit von 30 Prozent des
Schulgeldes für Schulen in freier Trägerschaft zu
streichen, zum Anlass für eine Kleine Anfrage (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_255/03