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256/2005
Datum: 22.12.2005
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heute im Bundestag - 22.12.2005

Elf EU-Richtlinien im Ausländer- und Asylbereich noch nicht umgesetzt

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Elf Richtlinien der Europäischen Union aus dem aufenthalts- und asylrechtlichen Bereich bedürfen noch einer vollständigen oder weiteren gesetzlichen Umsetzung in Bundesrecht, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 16/159) auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/80). Eine für das Frühjahr 2005 vorbereitete Gesetzgebungsinitiative habe nicht ergriffen werden können, da aufgrund der bundespolitischen Ereignisse ein abschließendes Gesetzgebungsverfahren vor Mitte 2006 nicht zu erwarten gewesen wäre, heißt es weiter. Der Umsetzung in Bundesrecht bedarf es laut Aufstellung noch bei den Richtlinien "zur Definition der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt" - umzusetzen bis Dezember 2004; zum Recht auf Familienzusammenführung - umzusetzen bis Oktober 2005; zur Unterstützung der Durchbeförderung bei Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg - umzusetzen bis Dezember 2005; zur Rechtsstellung von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - umzusetzen bis Januar 2006; zum Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der EU frei zu bewegen und aufzuhalten - umzusetzen bis April 2006; zur Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer von Menschenhandel sind oder die nach Beihilfe zur illegalen Einwanderung mit den Behörden kooperieren - umzusetzen bis August 2006; zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten der EU - umzusetzen bis Februar 2005; über Mindestnormen zur Anerkennung und Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen - umzusetzen bis Oktober 2006; über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zum Studium oder zur Teilnahme an Schüleraustausch, unbezahlten Ausbildungen oder einem Freiwilligendienst - umzusetzen bis Januar 2007; über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung - umzusetzen bis Oktober 2007; und schließlich bei dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten der EU zur Zu- oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft - umzusetzen binnen 24 Monaten nach Bekanntmachung der Richtlinie.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_256/12
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