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094/2006
Datum: 23.03.2006
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heute im Bundestag - 23.03.2006

Gerichtsurteil zur Nicht-Auslieferung von Sivas-Attentätern bindet Regierung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Im Zusammenhang mit Ausschreitungen im türkischen Ort Sivas, bei dem im Jahr 1993 insgesamt 37 Menschen der alevitischen Glaubensgemeinschaft durch religiöse Fanatiker zu Tode kamen, wurden zwei Ersuchen der Türkei auf Auslieferung von Gesuchten durch deutsche Gerichte für unzulässig erklärt. Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort ( 16/994) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/784) mit. Danach ist die Regierung an die Entscheidung eines unabhängigen Gerichtes gebunden, wenn ein Auslieferungsersuchen für unzulässig erklärt wird. Zu den Urteilen der Gerichtsverfahren wird dargelegt, in einem Fall habe die Auslieferung des Verfolgten nicht bewilligt werden können, da sich aus den Auslieferungsunterlagen keine individuell zurechenbare Tathandlung ergeben habe. In einem weiteren Verfahren sei eine Auslieferung nicht in Betracht gekommen, da der Verfolgte als Asylberechtigter gerichtlich anerkannt sei. Zwei weitere Auslieferungsersuchen werden laut Regierung derzeit auf ihre Zulässigkeit geprüft. In Zusammenhang mit den strafrechtlichen Erkenntnissen aus dem Sivas-Komplex seien von türkischen Behörden darüber hinaus in sechs weiteren Fällen Fahndungsersuchen gestellt worden, heißt es. Festnahmen seien bislang noch nicht erfolgt. Der Bundesregierung sei aber bekannt, dass sich weitere Personen in Deutschland aufhalten, denen eine Beteiligung an den Ausschreitungen in Sivas vorgeworfen wird.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_094/04
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