Pressemitteilung
Datum: 08.02.2001
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
08.02.2001
Erster Rüstungsexportbericht der Bundesregierung beraten
Menschenrechtsausschuss fordert mehr Transparenz
Intensiv hat sich der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe mit dem ersten Rüstungsexportbericht der Bundesregierung befaßt und nunmehr sein Votum gegenüber dem federführenden Wirtschaftsausschuss abgegeben. Die Menschenrechtler begrüßten ausdrücklich die Vorlage dieses Berichtes, mit dem Deutschland als
zehnter EU-Mitgliedstaat erstmalig das Parlament über die Rüstungsexportpraxis informiert. Sie haben nach der gestrigen "dritten Lesung" im Ausschuss zudem eine Entschließung vorgelegt, die einstimmig gefaßt wurde und von den Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen im Ausschuss unterstützt wurde.
Die Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Frau Claudia Roth, erklärte im Anschluss an die Sitzung:
"Dass wir überhaupt soweit sind und nunmehr einen Bericht über deutsche Rüstungsexporte vorliegen haben, der auch unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten beraten wurde, ist schon ein großer Schritt und natürlich ein sehr erfreulicher Anfang. Er ist aus Sicht unseres Ausschusses jedoch noch ergänzungsbedürftig. Er sollte in Zukunft zum Beispiel eine Übersicht über internationale Rüstungskooperationsprogramme mit deutscher Beteiligung enthalten und auch Verstöße gegen Endverbleibsregelungen und Rüstungsexportkontrollbestimmungen aufführen. Außerdem wollen wir im kommenden Bericht mehr über den Export von sog. dualuse-Gütern erfahren."
Die Parlamentarier baten die Bundesregierung weiterhin darum, bei dem noch in diesem Jahr vorzulegenen Exportbericht für das Jahr 2000 auch über die Bewilligung bzw. die Inanspruchnahme von Hermeskrediten für Rüstungsexporte zu berichten.
Der Rüstungsexportbericht 1999 wird am kommenden Mittwoch abschließend im Wirtschaftsausschuss beraten. Von dessen Votum hängt es ab, ob der Bericht zusammen mit der Entschließung des Menschenrechtsausschusses noch im Plenum des Deutschen Bundestages behandelt wird.
Verantwortlich für den Textinhalt ist das Sekretariat des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Telefon: (030) 227 33550.
Intensiv hat sich der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe mit dem ersten Rüstungsexportbericht der Bundesregierung befaßt und nunmehr sein Votum gegenüber dem federführenden Wirtschaftsausschuss abgegeben. Die Menschenrechtler begrüßten ausdrücklich die Vorlage dieses Berichtes, mit dem Deutschland als
zehnter EU-Mitgliedstaat erstmalig das Parlament über die Rüstungsexportpraxis informiert. Sie haben nach der gestrigen "dritten Lesung" im Ausschuss zudem eine Entschließung vorgelegt, die einstimmig gefaßt wurde und von den Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen im Ausschuss unterstützt wurde.
Die Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Frau Claudia Roth, erklärte im Anschluss an die Sitzung:
"Dass wir überhaupt soweit sind und nunmehr einen Bericht über deutsche Rüstungsexporte vorliegen haben, der auch unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten beraten wurde, ist schon ein großer Schritt und natürlich ein sehr erfreulicher Anfang. Er ist aus Sicht unseres Ausschusses jedoch noch ergänzungsbedürftig. Er sollte in Zukunft zum Beispiel eine Übersicht über internationale Rüstungskooperationsprogramme mit deutscher Beteiligung enthalten und auch Verstöße gegen Endverbleibsregelungen und Rüstungsexportkontrollbestimmungen aufführen. Außerdem wollen wir im kommenden Bericht mehr über den Export von sog. dualuse-Gütern erfahren."
Die Parlamentarier baten die Bundesregierung weiterhin darum, bei dem noch in diesem Jahr vorzulegenen Exportbericht für das Jahr 2000 auch über die Bewilligung bzw. die Inanspruchnahme von Hermeskrediten für Rüstungsexporte zu berichten.
Der Rüstungsexportbericht 1999 wird am kommenden Mittwoch abschließend im Wirtschaftsausschuss beraten. Von dessen Votum hängt es ab, ob der Bericht zusammen mit der Entschließung des Menschenrechtsausschusses noch im Plenum des Deutschen Bundestages behandelt wird.
Verantwortlich für den Textinhalt ist das Sekretariat des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Telefon: (030) 227 33550.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_010208