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Datum: 28.03.2001
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Pressemeldung des Deutschen Bundestages - 28.03.2001

Öffentliche Anhörung

zum Thema

"Kinderpolitik in Deutschland und Europa"

Ort: Berlin, Plenarbereich Reichstagsgebäude, Raum 1 S 014
Zeit: Montag, 2. April 2001, 10.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Tagesordnung

Ablaufplan

10.30 Uhr Begrüßung durch die Vorsitzende - Vorstellung der Kinderkommission
10.35 Uhr Statements der Sachverständigen: maximal 10 Minuten
12.00 Uhr Fragerunde zu Abschnitt I des Fragenkatalogs: Politik für Kinder und ihre organisatorische bzw. institutionelle Verankerung in Deutschland und Europa
13.00 Uhr Mittagspause
14.30 Uhr Fragerunde zu Abschnitt II des Fragenkatalogs: Politik für Kinder: Die Arbeit als Kinderbeauftragte(r) oder als Gremium, das die besonderen Interessen von Kindern vertritt
15.15 Uhr Fragerunde zu Abschnitt III des Fragenkatalogs: Vernetzung
16.00 Uhr Schlussrunde
16.30 Uhr Ende der Veranstaltung

Fragenkatalog für die Öffentliche Anhörung "Kinderpolitik in Deutschland und Europa"

am 02. April 2001 in Berlin

I. Politik für Kinder und ihre organisatorische bzw. institutionelle Verankerung in Deutschland und Europa

Wie würden Sie den Begriff "Kinderpolitik" näher definieren?

Wer ist in dem Land, aus dem Sie kommen, oder in der Stadt, aus der Sie kommen, für Kinderpolitik zuständig?

Wie bewerten Sie die Funktion von Beauftragten in der parlamentarischen Demokratie?

Wie bewerten Sie aus Ihrer Arbeit heraus den Bekanntheitsgrad der UN-Kinderrechtskonvention und der Kinderrechte in Ihrem Land bzw. in Europa?

Welche Institutionen gibt es, die sich speziell für die Interessen von Kindern einsetzen? Was können Sie beeinflussen? Wo liegen die Grenzen der Kompetenz? Welche Netzwerke nutzen Sie zur Zusammenarbeit?

Kinderpolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Gibt es eine durchgehende Prüfung aller Politikfelder und/oder jedes Rechtsetzungsaktes auf Kinderfreundlichkeit? Wenn ja, durch wen erfolgt diese Prüfung?

Welche überregionalen/internationalen Verbindungen und Kooperationen gibt es? Kinderpolitik bedeutet nicht nur Politik für Kinder, sondern auch Politik mit Kindern und Politik von Kindern. Welcher Anteil überwiegt Ihrer Einschätzung nach zurzeit in Europa? Was sind die Gründe hierfür?

II. Politik für Kinder: Die Arbeit als Kinderbeauftragte(r) oder als Gremium, das die besonderen Interessen von Kindern vertritt

Wie sind Sie bzw. die Institution, die Sie vertreten, organisatorisch eingebunden?

Auf welchen Gebieten liegen die inhaltlichen Schwerpunkte Ihrer Arbeit?

Welche Kompetenzen haben Sie? Welche Rechte (z.B. Initiativrecht, Auskunftsrecht etc.), welche Pflichten haben Sie (z.B. Beratungspflicht, Berichtspflicht etc.)? Wie bewerten Sie die Wirksamkeit Ihrer Einrichtung?

Wie viel Personal steht Ihnen zur Verfügung?

Wie hoch ist Ihr Budget? Wofür setzen Sie es ein?

Wo liegen die Vorteile des Status quo, wo Nachteile?

Welche Merkmale und Strukturen muss ein Land aufweisen, das Kinderinteressen in einem ausreichenden Maß berücksichtigt? Welche Organisationsform der Kinderinteressenvertretung halten Sie für wichtig, um §1 und §8 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (VIII. Buch Sozialgesetzbuch) umzusetzen, die Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt und eine Beteiligung von Kindern zu ermöglichen?

Ist die Kinderinteressenvertretung Bestandteil der Jugendhilfeplanung, der Gemeindeordnung oder der Landesverfassung?

III. Vernetzung

Wenn Kinderpolitik als eine Querschnittsaufgabe zu verstehen ist, dann ist eine Vernetzung in der Arbeit unabdingbar. Doch Regierung, Verwaltung und Länder sind nach Fachgebieten strukturiert, die oft unzureichend miteinander kommunizieren und kooperieren. Wie ließe sich aus Ihrer Sicht eine bessere Kooperation erreichen?

Aktuelle gesellschaftliche Probleme haben uns verdeutlicht, dass für eine effektive Kinderpolitik (z. B. im Bereich Medien/Internet/Kinderpornografie) auch eine länderübergreifende Zusammenarbeit notwendig ist. Wie könnte diese idealtypisch in Europa und international aussehen?

Gibt es bereits (regelmäßige) Kontakte, Informationsaustausch oder Kooperationen zu bzw. mit anderen Kinderbeauftragten (nationalen und international)?

Welche Bedingungen braucht Vernetzung? Welche Ziele können damit erfolgreich verfolgt werden?

Liste der Sachverständigen

für die Öffentliche Anhörung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages
zum Thema "Kinderpolitik in Deutschland und Europa"
am Montag, 2. April 2001, 10.30 - 16.30 Uhr, Berlin

International

Trond Waage
Ombudsman for children
0030 Oslo
Norwegen

Helena Molander
Ombudswoman for children
00531 Helsinki
Finnland

Mr. Timothy Kirkhope
7 Dewar Close
Collingham
LS22 5JR
United Kingdom

Landesebene

Petra Scherer, MdL
Kinder- und Jugendkommission, stellv. Vorsitzende
Saarländischer Landtag
66119 Saarbrücken

Dr. Reinald Eichholz
Kinderbeauftragter der Landesregierung NRW
Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NRW
40219 Düsseldorf

Landeskinderbeauftragte
Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt
39116 Magdeburg
Kommunale Ebene

Jürgen Schroer
Kinderbüro Stadt Essen
45127 Essen

Verbände

Mike Corsa
National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
53127 Bonn


5111 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_0103282
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