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Datum: 26.06.2001
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Pressemeldung des Deutschen Bundestages - 26.06.2001

Bundestagspräsident Thierse präsentiert vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Charta der Pflichten von Staaten

Sperrfrist: 15 Uhr

Es gilt das gesprochene Wort


In einer Rede vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg würdigt Bundestagspräsident Wolfgang Thierse das Wirken des Europarats insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention und fordert zu einer weltweiten Abschaffung der Todesstrafe auf. Bundestagspräsident Thierse präsentiert zugleich eine zusammen mit dem ehemaligen italienischen Parlamentspräsidenten, Luciano Violante, sowie dem Präsidenten der französischen Nationalversammlung, Raymond Forni, entwickelte Initiative zu einer Charta der Pflichten von Staaten auf der Grundlage der Menschenrechte als gemeinsamer Bestand aller Zivilisationen und Kulturen. Er lädt darüber hinaus die Parlamentarische Versammlung des Europarats zur Frühjahrstagung 2003 nach Berlin ein. In der Rede vor den Parlamentariern erklärt Bundestagspräsident Thierse:

"Ihre Einladung, verehrter Lord Russell-Johnston, den Europarat zu besuchen, habe ich gerne angenommen - und zwar aus Neigung, nicht etwa aus Pflicht. Der Besuch in Straßburg liegt mir deshalb so sehr am Herzen, weil der Europarat im Bereich der Menschenrechte und der Demokratisierung herausragende Bedeutung hat. Mit seinen Programmen und seiner Expertise hat er sich ein hervorragendes Image erworben.

Während die Europäische Union - gemeinsam mit den assoziierten Staaten - an der Erweiterung noch intensiv arbeitet, hat der Europarat diesen Schritt schon fast abgeschlossen und eine wirklich paneuropäische Dimension erreicht. Damit wird er den zwölf Sternen der europäischen Flagge gerecht, die hier im Europarat seit 1955 für Harmonie und Vollkommenheit stehen und ganz Europa repräsentieren. Es ist bemerkenswert, wie früh sich gerade die Versammlung bereits als Sprecherin der öffentlichen Meinung aller Europäer verstanden hat. Als demokratisch legitimierte Vertreter haben die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung dieses Anliegen immer unterstützt, unabhängig von den diplomatischen Zwängen ihrer Regierungen.

Wer in Arbeitsdokumenten aus der Anfangszeit nachliest, stößt auf einen Bericht von 1950, der im Zusammenhang mit dem Verhältnis des Europarates zu Osteuropa ausdrücklich die "abwesenden Mitglieder der europäischen Familie" anspricht und zusichert: "Dieses demokratische Europa bleibt für alle augenblicklich von einem undemokratischen Regime unterdrückten Völker offen bis zu dem Tage, an dem sie sich befreit haben werden".

Diese Aussage gewinnt gerade zur Zeit wieder an Aktualität, wenn die Stellungnahme zu den Aufnahmeanträgen der Bundesrepublik Jugoslawien und von Bosnien-Herzegowina ansteht. Wir alle hoffen auf eine positive Entwicklung der Verhältnisse vor Ort und darauf, dass die beiden Länder bald gemeinsam Vollmitglied des Europarates werden können. Die Normen und Standards müssen natürlich erfüllt sein. Ebenso wie in der Europäischen Union ist es wichtig, dass jedes Bewerberland an seinen Fortschritten gemessen wird und dies allein den Zeitpunkt der Aufnahme bestimmt. Auch Belarus hat den Wunsch, den Sondergaststatus zu erhalten. Die internationale Bewertung der anstehenden Präsidentschaftswahlen wird der nächste Prüfstein sein, der über das weitere Verhältnis zwischen Europarat und Belarus entscheidet.

Eine der großen Herausforderungen, der sich nicht allein der Europarat gegenübersieht, ist die Lage auf dem Balkan und im Kaukasus. Der diesjährige Karlspreisträger György Konrad hat in seiner Rede deutlich gemacht, wie wichtig in Südosteuropa, in einer Region der ethnischen Vielfalt, die Garantie der Minderheiten- und Menschenrechte ist.

Erfolge werden hier und in anderen Krisengebieten nur dann zu verzeichnen sein, wenn die Zusammenarbeit mit anderen vor Ort tätigen Akteuren, insbesondere der OSZE, weiter vorangetrieben wird. Als Leiter der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der OSZE liegt mir eine enge Abstimmung zwischen den beiden Organisationen besonders am Herzen. Die Vielfalt der Organisationen in Europa ist eine Chance, kann aber auch verwirren. Zusammenarbeit ist deshalb ein Gebot der Stunde. So sollte zum Beispiel der Europarat unbedingt einbezogen werden, wenn die Zusammenarbeit zwischen OSZE und Europäischer Union formalisiert wird.

Angesichts der fast abgeschlossenen Erweiterung und im Zuge der Reform des Europarates wurde inzwischen der Ausschuss für die Beziehungen zu den Nichtmitgliedsländern aufgelöst und für die verbleibenden Aufgaben in diesem Bereich ein Unterausschuss eingerichtet. Wenn ein Gremium mangels Aufgaben überflüssig geworden ist, zeugt dies in den meisten Fällen von guter getaner Arbeit. Bereits vor Jahren hat der damalige Schweizer Ausschussvorsitzende Peter Sager treffend kommentiert, dies sei der einzige Ausschuss, der daran arbeite, sich selbst überflüssig zu machen, indem er dazu beitrage, die Beziehungen zwischen Osteuropa und dem Europarat zu vertiefen. Das ist offensichtlich gelungen.

Genau umgekehrt ist es mit dem Europarat. Ich mache mir keine Sorgen darüber, dass er sich überflüssig machen oder vielleicht in die Bedeutungslosigkeit versinken könnte. Da die EU-Erweiterung in absehbarer Zeit nicht den ganzen Kontinent umfassen kann, muss der Europarat als einzige gesamteuropäische Organisation seinen Platz behalten. Ver-gessen wir nicht: Es war der Europarat, der sich als erster die gesamteuropäische Idee zum Ziel gesetzt hat.

Neben den Beziehungen zu den Bewerberländern und der Zusammenarbeit mit Europäischer Union und OSZE gibt es auch in den Ländern, die bereits Mitglieder sind, noch genug zu tun. Mit der Aufnahme in eine internationale Organisation fängt die Zusammenarbeit zumeist erst an. Denn formal Mitglied zu sein, heißt noch lange nicht, integriert zu sein.

Eines der Ziele des Europarates ist zum Beispiel die Harmonisierung des Rechts: Gemeinsam erarbeitete Konventionen setzen an die Stelle einer Vielzahl bilateraler Verträge, einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für bestimmte Bereiche. So wurde in der jüngeren Vergangenheit zum Beispiel lange um die einzelnen Bestimmungen der sogenannten Bioethik-Konvention gerungen, bei der es jetzt um ein Zusatzprotokoll über die Transplantation von Organen und Geweben menschlichen Ursprungs geht. Auch mit dem Übereinkommen über die Datennetzkriminalität hat der Europarat Neuland betreten. Ungefähr zehn Jahre haben die Verhandlungen zur Ausarbeitung des ersten europäi-schen Übereinkommens zur Bekämpfung der Kriminalität im Internet gedauert, das demnächst zur Zeichnung offen gelegt werden soll. Damit gehen Regierungsvertreter und Parla-mentarier Themen an, die in den einzelnen Mitgliedsländern selbst heftig umstritten sind und für die es oft noch nicht einmal nationale Regelungen gibt.

Wichtigster Meilenstein und bleibender Verdienst des Europarates war die Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention vor gut fünfzig Jahren und der Aufbau des zugehörigen juristischen Systems bis hin zur Schaffung des Europäischen Menschengerichtshofes. Zu diesem Grundkonsens gehört die Abschaffung der Todesstrafe.

Heute kann sich kein neues Mitglied mehr der Verpflichtung entziehen, das Protokoll Nr. 6 zur Abschaffung der Todesstrafe zu unterzeichnen und die Todesstrafe abzuschaffen. Seit einigen Jahren sind in den Ländern, die Mitglied des Europarates sind, keine Todesurteile mehr vollstreckt worden. Im Deutschen Bundestag haben wir vor kurzem einstimmig einen Antrag zur Abschaffung der Todesstrafe angenommen, indem wir ausdrücklich würdigen, dass sich der Europarat aktiv und erfolgreich darum bemüht, seinen Mitgliedsbereich zu einem "Kontinent ohne Todesstrafe" zu machen. Darüber hinaus haben wir unsere Bundesregierung dazu aufgerufen, sich im Rahmen der UNO für Resolutionen und andere völkerrechtliche Instrumente einzusetzen, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe weltweit aussprechen. Denn die Bemühungen müssen weiter gehen.

Gestern haben Sie hier in der Versammlung über die Abschaffung der Todesstrafe in Ländern mit Beobachter-status beim Europarat debattiert. Letzte Woche hat in Straß-burg eine Konferenz zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe stattgefunden, zu der die Vereinigung "Gemeinsam gegen die Todesstrafe" eingeladen hatte. Sie, Herr Kollege Lord Russell-Johnston waren dabei. Auch wenn ich wegen dringender Verpflichtungen in Berlin nicht dabei sein konnte, habe ich die Initiative von Beginn an unterstützt. Die Todesstrafe ist eine inhumane Strafe, deren Abschreckungswirkung zweifelhaft ist, deren negative Folgen insbesondere für das Rechtsbewusstsein erheblich sind. Denn Irrtümer kann auch das beste Justizsystem nicht ausschließen, und eine Exekution kann nie wieder ungeschehen gemacht werden. Es gibt keine Ausnahmen für das Menschenrecht auf Leben. Für die Verbrechensbekämpfung stehen auch andere Mittel zur Verfügung, die nicht im Widerspruch zu den Menschenrechten stehen. Deshalb wiederhole ich den Appell und rufe alle Länder dieser Welt dazu auf, die Exekution für zum Tode verurteilte Personen auszusetzen und die Todesstrafe endgültig und per Gesetz abzuschaffen.

Der Europarat wird auch in Zukunft neue und wichtige Themen angehen müssen. Dabei sollte die Parlamentarische Versammlung aber nach Möglichkeit frühzeitiger und stärker in die Ausarbeitung europäischer Übereinkommen eingebunden werden. Es mag ja vertragsgerecht sein, wenn die Entwürfe zunächst von den Vertretern der Regierungen ausgehandelt und der Parlamentarischen Versammlung erst später zur Stellungnahme übersandt werden. Damit wird aber der große Vorteil verspielt, dass die im Europarat vertretenen Parlamentarier auch Mitglied ihrer nationalen Parlamente und damit ein Bindeglied zwischen nationaler und europäischer Ebene sind. Eine frühzeitige Einbindung kann daher die Ratifizierung der Übereinkommen in den nationalen Parlamenten beschleunigen und - das sage ich als Präsident eines Parlaments - die Qualität von Übereinkommen durchaus verbessern.

Meine Damen und Herren, eine erfolgreiche Zusammenar-beit auf europäischer Ebene setzt eines voraus: Alle alten und neuen Mitgliedsländer des Europarates müssen ihre Pflichten und Verpflichtungen vollständig einhalten. Dies scheint auf dem Papier selbstverständlich zu sein, ist es aber in der Wirklichkeit leider nicht. Immerhin ist es bemerkenswert, dass sich hier im Europarat souveräne Regierungen freiwillig einer internationalen Kontrolle unterwerfen. Neben den juristischen Verfahren, die aus dem Beitritt zur Menschenrechtskonvention resultieren, ist das politische Monitoring-System des Europarates einmalig. Inzwischen hat es für die anstehende Erweiterung der Europäischen Union und die Heranführung von Beitrittskandidaten an die EU an Bedeutung gewonnen.

Das Monitoring-System muss weiter entwickelt werden, damit der Europarat in seinem Kernbereich, der Förderung und Wahrung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, erfolgreich bleibt.

An der Überprüfung der Mitgliedsländer sind inzwischen alle Organe des Europarates beteiligt und ergänzen sich in ihrer Arbeit. Für die Vertreter der nationalen Regierungen ist das Prinzip der gleichberechtigten, nichtdiskriminierenden Zusammenarbeit besonders wichtig. Die parlamentarische Versammlung ist jedoch vor allem ein politisches Organ, dessen Wille die gegenwärtig wichtigsten politischen Strömungen in Europa reflektiert. Sie als Parlamentarier können oft deutlicher werden und offener sein als Entsandte der Regierung. Wichtig sind aber feste Regeln und formalisierte Verfahrensabläufe, die das Überwachungssystem transparent und die Ergebnisse für die Mitgliedsländer akzeptabel machen.

Überwachen heißt aber auch, notwendige Konsequenzen ziehen zu können für den Fall, dass Pflichten und Verpflichtungen nicht eingehalten werden. In zwei Fällen hatten Sie hier in der Parlamentarischen Versammlung heiße Debatten über die Frage, wann der richtige Zeitpunkt für den Übergang vom Dialog zu Sanktionen gekommen ist.

Einmal ging es dabei um die Nichteinhaltung von Verpflichtungen durch Russland, im anderen Fall um die Ukraine. Für beide Seiten sind solche Situationen kompliziert. Herauszufinden, was wirklich geschehen ist, ist dann schwierig, wenn man auf - häufig einseitige - oder auch widersprüchliche Berichterstattung angewiesen ist. Die Gemeinsame Arbeitsgruppe der Parlamentarischen Versammlung leistet einen wertvollen Beitrag dazu, umstrittene Sachverhalte aufzuklären. Niemand soll hier auf die Anklagebank. Es geht um den konstruktiven Dialog. Es geht darum, dass jedes einzelne Mitglied dieser Versammlung bei den Verantwortlichen in seinem Land für die Prinzipien des Europarates wirbt.

Es ist unübersehbar: Die Versammlung - und mit ihr der Europarat - ist seit der Gründung deutlich politischer geworden. Über die Rolle von parlamentarischer Diplomatie bei der Gestaltung einer dauerhaften, von demokratischer Sicherheit geprägten Ordnung in Europa ist inzwischen viel geschrieben worden. Der Europarat in seiner Gesamtheit leistet einen längst unverzichtbaren Beitrag zur Formulierung der Außenpolitik seiner Mitgliedsländer und ist sich seiner Verantwortung als Kontakt- und Vermittlungsstelle bewusst. Was wir jedoch heute mehr denn je brauchen, ist eine Debatte über die zukünftige politische Rolle des Europarates.

Europäische Union, Europarat und OSZE - jede dieser Institutionen hat ihr politisches Gewicht. Um noch effizienter arbeiten zu können, muss das jeweilige Profil mit klaren Prioritäten geschärft und so abgestimmt werden, dass sich die Institutionen ergänzen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen erkennen können, wer welchen Beitrag zur Sicherheit der Demokratie auf unserem Kontinent leistet. Übrigens - gerade die Transparenz Ihrer Arbeit für die Bürgerinnen und Bürgern ist eine dauerhafte Aufgabe. Die Ideen, Werte und Aktivitäten des Europarates müssen so "verpackt" werden, dass sie von den Menschen verstanden wird.

Wenn es also um die zukünftige politische Rolle des Europarates geht, dann müssen Sie sich fragen lassen, wo die Stärken des Europarates gegenüber denen der OSZE und der EU liegen. Sie können selbst dazu beitragen, das Profil des Europarates als standard- und normsetzende Organisation im Bereich Menschenrechte und Demokratisierung durch eine Konzentration auf die Kernaufgaben weiter zu stärken. Dies schließt neue Überlegungen ein, wie zum Beispiel die Urteile des Menschengerichtshofes vollstreckt und das politische Monitoring-System weiter entwickelt werden kann.

Ende letzten Jahres fanden gleich zwei für den Menschenrechtsschutz in Europa wichtige Ereignisse statt. Am 4. November haben wir zunächst in Rom den 50. Jahrestag der Europäischen Menschenrechtskonvention gefeiert. Einen Monat später wurde dann in Nizza die Charta der Grundrechte der Europäischen Union proklamiert. Der Europarat spricht sich seit langem für einen Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention aus und fordert entsprechende Änderungen des Vertragstextes, um die notwendige Kohärenz zwischen Konventions- und Gemeinschaftsrecht herzustellen. Die Diskussion über die Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes der Menschenrechte müssen wir aber nicht nur hier in Europa führen, sondern wir müssen sie in den repräsentativen Institutionen in der ganzen Welt in die Wege leiten, was dann übrigens leichter wäre.

Auf Anstoß meines italienischen Kollegen Luciano Violante, dessen Amtszeit nach den Wahlen Anfang Mai gerade zu Ende gegangen ist, und mit dem französischen Kollegen Raymond Forni haben wir hierzu eine Initiative ergriffen. Das Ergebnis ist eine Charta der Pflichten von Staaten, bei der wir davon ausgegangen sind, dass das Fundament der Menschenrechte gemeinsamer Bestand aller Zivilisationen und Kulturen der Welt ist. Es ist dieser universelle Charakter, der die Achtung der in der Charta aufgezählten Pflichten unserer Meinung nach zu einer moralischen Verpflichtung für alle Staaten macht. Wir appellieren deshalb an alle Staaten, die Charta unter Achtung ihrer kulturellen und rechtlichen Traditionen zu verabschieden. Dabei geht es eigentlich um einen Grundbestand an scheinbaren Selbstverständlichkeiten.

Die Charta soll eine Selbstverpflichtung der Staaten darstellen, Verurteilte nicht zu töten sowie Gefangene weder zu foltern noch grausam, unmenschlich, auf eine die Menschenwürde verletzende Art zu behandeln. Staatliche Gewalt soll immer gerecht und angemessen angewendet werden. Versklavung, Menschenhandel und jede Art von Diskriminierung müssen abgeschafft werden. Jedes Land soll einen angemessen Anteil der eigenen Ressourcen zur Armutsbekämpfung und für die Gesundheit und Ausbildung der Menschen investieren. Der Text der Charta kann durchaus noch weiter entwickelt werden und soll vor allem eine breite Diskussion über den Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in der ganzen Welt anstoßen. Es wäre schön, wenn unser Entwurf beispielsweise bei der nächsten IPU-Konferenz im September in Burkina Faso, auf der Konferenz der EU-Parlamentspräsidenten im September in Stockholm und auch im Rahmen der Konferenz der Parlamentspräsidenten des Europarates nächstes Jahr in Zagreb erörtert werden könnte.

Unser Ziel ist es, dass irgendwann alle Staaten in der ganzen Welt ihr Handeln auf der Grundlage universeller Werte legitimieren - gegenüber den eigenen Bürgerinnen und Bürgern und gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft. Wir haben erste Schritte getan, aber noch sind wir von diesem Ziel weit entfernt. Wir erreichen es allerdings schneller, wenn wir alle beharrlich bleiben und an einem Strang ziehen.

Die Gelegenheit meines Besuchs bei Ihnen hier in Straßburg möchte ich dazu nutzen, im Namen des Deutschen Bundestages die Parlamentarische Versammlung zur Abhaltung ihrer Frühjahrstagung 2003 nach Berlin einzuladen. Der Deutsche Bundestag freut sich, dann im Reichstagsgebäude Ihr Gastgeber sein zu dürfen."

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_010626
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