Pressemitteilung
Datum: 12.10.2001
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
12.10.2001
Christel Riemann-Hanewinckel: Der Diskriminierung von Prostituierten entgegenwirken
Die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages, Christel
Riemann-Hanewinckel, SPD, erklärt zur abschließenden
Beratung des Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen zur
Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der
Prostituierten im Ausschuss und im Parlament in der nächsten
Woche:
"Die Fakten sind: Prostitution ist in Deutschland eine vom Gesetz erlaubte Tätigkeit. Täglich nehmen rund eine Million Männer Huren in Anspruch. Huren zahlen Steuern auf ihre Einnahmen.
Die moralische Wertung kann dem entgegenstehen. Was legal ist und nachgefragt wird, muss nicht unbedingt moralischen Ansprüchen genügen. Doch wurde gerade dieser Konflikt der Prostitution über Jahrzehnte den Frauen angelastet. Die Männer, die Sex kaufen, werden nicht an den Pranger gestellt. Sich zu prostituieren gilt als anstößig. Deshalb wurden Huren von keiner Krankenversicherung aufgenommen, die Verträge, die sie mit ihren Freiern schlossen, galten als sittenwidrig und waren damit nichtig. Wer ihnen einigermaßen ordentliche Arbeitsbedingungen bot (und das war alles, was über eine „Absteige“ hinausgeht) machte sich wegen Förderung der Prostitution strafbar.
Der rot-grüne Gesetzentwurf will mit dieser Scheinheiligkeit aufräumen und der einseitigen Diskriminierung von Prostituierten entgegenwirken. Er nimmt auf, was Hurenverbände und Selbsthilfegruppen schon lange fordern:
Ihre Verträge werden zivilrechtlich wirksam. Sie sollen von nun an Zugang zu den Sozialversicherungssystemen haben. Das Strafgesetzbuch wird so geändert, dass ein Bordellbetreiber nicht mehr bestraft wird, weil er feste Verträge und vernünftige Räume zur Verfügung stellt und damit auch Legalität, Sicherheit und Transparenz anbietet. Der Begriff des Zuhälters wird neu definiert. Wer allerdings die Prostituierte zu etwas zwingt oder ausbeutet, wird weiterhin bestraft.
Endlich wird die Trennungslinie zwischen zwangsweiser und freiwilliger Ausübung der Prostitution klar gezogen. Dass eine Prostituierte nun als „normale“ Angestellte arbeiten kann, macht die Unterscheidung von der illegalen Zwangsprostitution auch für die Ermittlungsbehörden viel leichter.
Ich habe mich seit 1993 dafür eingesetzt, dass wir die gesetzlichen Regelungen verändern. Das Gesetz ist für die Prostituierten ein erster Schritt. Die Anhörung hat gezeigt, dass das Thema sehr komplex ist. Deshalb werden wir die Wirksamkeit des Gesetzes in der Praxis prüfen, vor allem im Blick auf die betroffenen Frauen. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben die Regierung daher aufgefordert, innerhalb von 3 Jahren einen Bericht vorzulegen. Wenn es sein muss, werden wir danach weitere Änderungen vornehmen"
"Die Fakten sind: Prostitution ist in Deutschland eine vom Gesetz erlaubte Tätigkeit. Täglich nehmen rund eine Million Männer Huren in Anspruch. Huren zahlen Steuern auf ihre Einnahmen.
Die moralische Wertung kann dem entgegenstehen. Was legal ist und nachgefragt wird, muss nicht unbedingt moralischen Ansprüchen genügen. Doch wurde gerade dieser Konflikt der Prostitution über Jahrzehnte den Frauen angelastet. Die Männer, die Sex kaufen, werden nicht an den Pranger gestellt. Sich zu prostituieren gilt als anstößig. Deshalb wurden Huren von keiner Krankenversicherung aufgenommen, die Verträge, die sie mit ihren Freiern schlossen, galten als sittenwidrig und waren damit nichtig. Wer ihnen einigermaßen ordentliche Arbeitsbedingungen bot (und das war alles, was über eine „Absteige“ hinausgeht) machte sich wegen Förderung der Prostitution strafbar.
Der rot-grüne Gesetzentwurf will mit dieser Scheinheiligkeit aufräumen und der einseitigen Diskriminierung von Prostituierten entgegenwirken. Er nimmt auf, was Hurenverbände und Selbsthilfegruppen schon lange fordern:
Ihre Verträge werden zivilrechtlich wirksam. Sie sollen von nun an Zugang zu den Sozialversicherungssystemen haben. Das Strafgesetzbuch wird so geändert, dass ein Bordellbetreiber nicht mehr bestraft wird, weil er feste Verträge und vernünftige Räume zur Verfügung stellt und damit auch Legalität, Sicherheit und Transparenz anbietet. Der Begriff des Zuhälters wird neu definiert. Wer allerdings die Prostituierte zu etwas zwingt oder ausbeutet, wird weiterhin bestraft.
Endlich wird die Trennungslinie zwischen zwangsweiser und freiwilliger Ausübung der Prostitution klar gezogen. Dass eine Prostituierte nun als „normale“ Angestellte arbeiten kann, macht die Unterscheidung von der illegalen Zwangsprostitution auch für die Ermittlungsbehörden viel leichter.
Ich habe mich seit 1993 dafür eingesetzt, dass wir die gesetzlichen Regelungen verändern. Das Gesetz ist für die Prostituierten ein erster Schritt. Die Anhörung hat gezeigt, dass das Thema sehr komplex ist. Deshalb werden wir die Wirksamkeit des Gesetzes in der Praxis prüfen, vor allem im Blick auf die betroffenen Frauen. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben die Regierung daher aufgefordert, innerhalb von 3 Jahren einen Bericht vorzulegen. Wenn es sein muss, werden wir danach weitere Änderungen vornehmen"
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_0110121