Pressemitteilung
Datum: 14.03.2002
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
14.03.2002
Herr von Arnim irrt: Abgeordnetenkauf ist illegal
Zu Äußerungen von Prof. Hans Herbert von Arnim
in einem Interview der in Suhl erscheinenden Zeitung "Freies Wort"
("Einen Abgeordneten kann man ganz legal kaufen") teilt das
Pressereferat des Deutschen Bundestages mit:
Herr von Arnim irrt: Abgeordnetenkauf ist illegal!
Nach dem Abgeordnetengesetz und den für alle Bundestagsabgeordneten geltenden Verhaltensregeln dürfen Abgeordnete für die Ausübung ihres Mandats von Dritten - Privatpersonen oder Firmen - kein Geld oder andere Vermögensvorteile annehmen. Auch nach dem Strafgesetzbuch (§ 108 e) ist Abgeordnetenbestechung strafbar.
Herr von Arnim irrt: Abgeordnetenkauf ist illegal!
Nach dem Abgeordnetengesetz und den für alle Bundestagsabgeordneten geltenden Verhaltensregeln dürfen Abgeordnete für die Ausübung ihres Mandats von Dritten - Privatpersonen oder Firmen - kein Geld oder andere Vermögensvorteile annehmen. Auch nach dem Strafgesetzbuch (§ 108 e) ist Abgeordnetenbestechung strafbar.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_02031411