Pressemitteilung
Datum: 01.08.2002
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
01.08.2002
Bundestagspräsident Thierse fordert Maßnahmen gegen Datenmissbrauch bei der Lufthansa
Die Lufthansa hat dem Bundestagspräsidenten heute
mitgeteilt, dass sie ihm aus Datenschutzgründen keine Angaben
über die Flüge von Bundestagsabgeordneten zur
Verfügung stellen könne. Dazu erklärt
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse:
„Ich habe die Lufthansa ausschließlich um die Mitteilung von Namen derjenigen Abgeordneten gebeten, die Bonusmeilen genutzt haben. Diese Mitteilung soll den Bundestagsabgeordneten helfen, um sich gegen den bereits erfolgten Missbrauch von Daten wehren zu können. Nach der Weigerung, diese Namen zu nennen, frage ich die Lufthansa, was sie gegen den Missbrauch von Daten aus den Bonusmeilenkonten der Bundestagsabgeordneten unternimmt. Die Veröffentlichung von Daten aus diesen Konten ist schließlich ein klarer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Was tut die Lufthansa, um weitere Veröffentlichungen vertraulicher Daten aus ihren Datenbeständen zu verhindern? Hat die Lufthansa Strafantrag nach § 44 des Datenschutzgesetzes gestellt? Was unternimmt die Lufthansa, um Daten von der BILD-Zeitung zurückzufordern? Da die Bundestagsverwaltung keine Kontrolle über die individuellen Bonusmeilenkonten der Abgeordneten hat, ist es an der Lufthansa, diese konkreten Fragen zu klären.“
Im Sinne einer transparenten Abrechnung von Bonusmeilen möchte der Deutsche Bundestag die Einrichtung von zwei getrennten Konten für Dienst- und Privatflüge bei der Lufthansa erreichen. Bereits in den vergangenen Jahren hatte der Deutsche Bundestag vergeblich versucht, die Gutschrift von dienstlich erworbenen Bonusmeilen einem Sammelkonto des Bundestages übertragen zu lassen. „Ich hoffe, dass die Lufthansa ihre Haltung überdenkt“, erklärte Bundestagspräsident Thierse.
„Ich habe die Lufthansa ausschließlich um die Mitteilung von Namen derjenigen Abgeordneten gebeten, die Bonusmeilen genutzt haben. Diese Mitteilung soll den Bundestagsabgeordneten helfen, um sich gegen den bereits erfolgten Missbrauch von Daten wehren zu können. Nach der Weigerung, diese Namen zu nennen, frage ich die Lufthansa, was sie gegen den Missbrauch von Daten aus den Bonusmeilenkonten der Bundestagsabgeordneten unternimmt. Die Veröffentlichung von Daten aus diesen Konten ist schließlich ein klarer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Was tut die Lufthansa, um weitere Veröffentlichungen vertraulicher Daten aus ihren Datenbeständen zu verhindern? Hat die Lufthansa Strafantrag nach § 44 des Datenschutzgesetzes gestellt? Was unternimmt die Lufthansa, um Daten von der BILD-Zeitung zurückzufordern? Da die Bundestagsverwaltung keine Kontrolle über die individuellen Bonusmeilenkonten der Abgeordneten hat, ist es an der Lufthansa, diese konkreten Fragen zu klären.“
Im Sinne einer transparenten Abrechnung von Bonusmeilen möchte der Deutsche Bundestag die Einrichtung von zwei getrennten Konten für Dienst- und Privatflüge bei der Lufthansa erreichen. Bereits in den vergangenen Jahren hatte der Deutsche Bundestag vergeblich versucht, die Gutschrift von dienstlich erworbenen Bonusmeilen einem Sammelkonto des Bundestages übertragen zu lassen. „Ich hoffe, dass die Lufthansa ihre Haltung überdenkt“, erklärte Bundestagspräsident Thierse.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_0208013