Pressemitteilung
Datum: 13.11.2002
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
13.11.2002
FDP muss rechtswidrig erlangte Spenden an das Bundestagspräsidium abführen
Auf Grund einer Reihe von Medienberichten zu ungeklärten
Spendenvorgängen bei der FDP erklärt ein Sprecher des
Deutschen Bundestages:
Medienberichte, dass Bundestagspräsident Wolfgang Thierse die FDP aufgefordert hat, bis zum 15. November 2002 den Betrag von 839.000 Euro an das Bundestagspräsidium abzuführen, treffen zu. Hintergrund dafür ist § 23 a des Parteieingesetzes, demzufolge rechtswidrig angenommene Spenden an das Bundestagspräsidium abzuführen sind.
Inwieweit darüber hinaus die FDP mit Sanktionen nach dem Parteiengesetz rechnen muss, hängt vom weiteren Verlauf und dem Ergebnis der Sachverhaltsprüfung ab. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Medienberichte, dass Bundestagspräsident Wolfgang Thierse die FDP aufgefordert hat, bis zum 15. November 2002 den Betrag von 839.000 Euro an das Bundestagspräsidium abzuführen, treffen zu. Hintergrund dafür ist § 23 a des Parteieingesetzes, demzufolge rechtswidrig angenommene Spenden an das Bundestagspräsidium abzuführen sind.
Inwieweit darüber hinaus die FDP mit Sanktionen nach dem Parteiengesetz rechnen muss, hängt vom weiteren Verlauf und dem Ergebnis der Sachverhaltsprüfung ab. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_0211134