Pressemitteilung
Datum: 08.01.2003
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
08.01.2003
Erklärung des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses
Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages, Manfred Carstens (Emstek), erklärt zur heutigen
Aufforderung der EU-Kommission an die Bundesregierung, bis zum 21.
Mai diesen Jahres einen Plan für den Defizit-Abbau
vorzulegen:
"Die EU-Kommission hat im November des vergangenen Jahres ein Defizitverfahren eingeleitet, weil Deutschland im Jahr 2002 die EU-Defizitgrenze von 3,0 Prozent mit rd. 3,8 Prozent deutlich zu überschreiten drohte. Der Bundesregierung ist nahe zu legen, dieses Defizitverfahren sehr ernst zu nehmen, da durch die bisherigen Überlegungen und Planungen zum Bundeshaushalt des Jahres 2003 nicht sichergestellt ist, dass im aktuellen Haushaltsjahr 2003 die 3 Prozent-Marke wieder erreicht oder unterschritten werden kann. Die EU ist zu Recht gehalten, zur Sicherung der Stabilität des Euro und des europäischen Wirtschafts- und Währungsraums die im Vertrag von Maastricht einvernehmlich zur Messlatte erhobenen Kriterien zu überwachen. Gerade für Deutschland, das an der Erarbeitung dieser Vorgaben in besonderer Weise beteiligt war, muss es ein selbstverständliches Gebot sein, alles zu unternehmen, um das Defizit wieder in den international gesteckten Rahmen zurückzuführen. Die Erreichung dieses Ziels darf nicht auf die "leichte Schulter" genommen werden, da dies sehr negative politische Auswirkungen auf das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland hätte und im schlimmsten Fall den Sanktionsmechanismus nach Artikel 104 des EG-Vertrages auslösen könnte, der Deutschland dazu verpflichten würde, 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, mithin bis zu rd. 5 Mrd. Euro bei der Gemeinschaft zu hinterlegen."
"Die EU-Kommission hat im November des vergangenen Jahres ein Defizitverfahren eingeleitet, weil Deutschland im Jahr 2002 die EU-Defizitgrenze von 3,0 Prozent mit rd. 3,8 Prozent deutlich zu überschreiten drohte. Der Bundesregierung ist nahe zu legen, dieses Defizitverfahren sehr ernst zu nehmen, da durch die bisherigen Überlegungen und Planungen zum Bundeshaushalt des Jahres 2003 nicht sichergestellt ist, dass im aktuellen Haushaltsjahr 2003 die 3 Prozent-Marke wieder erreicht oder unterschritten werden kann. Die EU ist zu Recht gehalten, zur Sicherung der Stabilität des Euro und des europäischen Wirtschafts- und Währungsraums die im Vertrag von Maastricht einvernehmlich zur Messlatte erhobenen Kriterien zu überwachen. Gerade für Deutschland, das an der Erarbeitung dieser Vorgaben in besonderer Weise beteiligt war, muss es ein selbstverständliches Gebot sein, alles zu unternehmen, um das Defizit wieder in den international gesteckten Rahmen zurückzuführen. Die Erreichung dieses Ziels darf nicht auf die "leichte Schulter" genommen werden, da dies sehr negative politische Auswirkungen auf das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland hätte und im schlimmsten Fall den Sanktionsmechanismus nach Artikel 104 des EG-Vertrages auslösen könnte, der Deutschland dazu verpflichten würde, 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, mithin bis zu rd. 5 Mrd. Euro bei der Gemeinschaft zu hinterlegen."
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2003/pz_030108