Pressemitteilung
Datum: 24.01.2003
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
24.01.2003
Prüfungsverfahren wegen CSU-Patenschaftsabonnements eingestellt
Die Verwaltung des Deutschen Bundestages hat ihr
Prüfungsverfahren im Zusammenhang mit Patenschaftsabonnements
für die CSU-Zeitschrift ?Bayernkurier“ eingestellt.
Dieses Ergebnis hat Bundestagspräsident Wolfgang Thierse dem
Generalsekretär der CSU Thomas Goppel mitgeteilt. Er betrachte
die Angelegenheit nach Bestätigung der Angaben der Partei
durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer zunächst
als abgeschlossen.
Die CSU hatte sich in der von ihr geforderten Stellungnahme verpflichtet, der Behörde jeweils Mitteilung zu machen, sofern ein Spender in Anbetracht einer Erinnerung oder Mahnung seine Spende anfechten bzw. zurückfordern sollte. Angesichts des geringen finanziellen Volumens der geprüften ?Erinnerungsfälle“ und angesichts der Zivilrechtslage, nach der eine irrtümlich als verpflichtend angesehene Spendenhingabe solange wirksam bleibe, bis sie wegen Irrtum, Täuschung oder Drohung angefochten worden sei, erachte die Behörde diese Verpflichtung als ausreichend.
Von diesem Verfahrensabschluss blieben – so der Bundestagspräsident in seinem Bescheid – gleichzeitig aufgeworfene Fragen des Steuerrechts unberührt, da sie nicht in die Prüfungszuständigkeit seiner Behörde fallen.
Die CSU hatte sich in der von ihr geforderten Stellungnahme verpflichtet, der Behörde jeweils Mitteilung zu machen, sofern ein Spender in Anbetracht einer Erinnerung oder Mahnung seine Spende anfechten bzw. zurückfordern sollte. Angesichts des geringen finanziellen Volumens der geprüften ?Erinnerungsfälle“ und angesichts der Zivilrechtslage, nach der eine irrtümlich als verpflichtend angesehene Spendenhingabe solange wirksam bleibe, bis sie wegen Irrtum, Täuschung oder Drohung angefochten worden sei, erachte die Behörde diese Verpflichtung als ausreichend.
Von diesem Verfahrensabschluss blieben – so der Bundestagspräsident in seinem Bescheid – gleichzeitig aufgeworfene Fragen des Steuerrechts unberührt, da sie nicht in die Prüfungszuständigkeit seiner Behörde fallen.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2003/pz_0301245