Pressemitteilung
Datum: 22.05.2003
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
22.05.2003
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fasst einstimmiges Votum zur Stärkung der Gleichstellung in der Europäischen Verfassung
"Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat mit seiner einstimmigen Positionierung der Bedeutung der
Gleichstellungspolitik in der Europäischen
Verfassungsdiskussion Nachdruck verliehen", erklärt die
Vorsitzende des Ausschusses, Kerstin Griese, MdB.
Die Position des Ausschusses hat folgenden Wortlaut:
"Um der Gleichstellungspolitik einen angemessenen Platz in der Verfassung einzuräumen und nicht hinter den gegenwärtigen Acquis zurückzufallen, sind folgende Maßnahmen nötig:
Die Position des Ausschusses hat folgenden Wortlaut:
"Um der Gleichstellungspolitik einen angemessenen Platz in der Verfassung einzuräumen und nicht hinter den gegenwärtigen Acquis zurückzufallen, sind folgende Maßnahmen nötig:
- Verankerung der Gleichstellung in der Verfassung als einer der
Werte, am besten an "Gleichstellung" noch "insbesondere zwischen
Männern und Frauen" anfügen.
- Verankerung der Gleichstellung nicht nur als Ziel, sondern als
übergreifendes Ziel, d.h. es bedarf einer Gender
Mainstreaming-Klausel entsprechend Artikel 3 Absatz 2 des
EG-Vertrages, die sich auf alle Ziele bezieht und die
Bekämpfung von Diskriminierung und die Verpflichtung zur
Gewährleistung einer effektiven Gleichstellung von Frauen und
Männern in alle Politikbereiche der EU integriert.
- Im Politikteil der Verfassung sollten die verschiedenen
bestehenden Artikel zur Gleichstellungspolitik (Art. 137 Abs. 1,
Art. 141 und Art. 13 EG-Vertrag) in einem eigenen Artikel
zusammengefasst werden. Dieser Artikel sollte spezifische und
direkt anwendbare Vorgaben zur Gleichstellung der Geschlechter, zum
Schutz der Mutter- bzw. Elternschaft und zur Vereinbarkeit von
Familie und Beruf enthalten.
- Die Bekämpfung von Gewalt, insbesondere gegen Frauen und
Kinder, sollte als ein Ziel der Union in die Verfassung aufgenommen
werden.
- Die EU-Charta der Grundrechte soll in die Verfassung integriert werden."
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2003/pz_0305221