Pressemitteilung
Datum: 16.06.2003
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
16.06.2003
Europäische Wertegemeinschaft verwirklicht
Der Delegierte des Deutschen Bundestags im Europäischen
Konvent, Professor Dr. Jürgen Meyer, nimmt zu dem
Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents wie folgt
Stellung:
Dem Konvent ist es gelungen, die europäische Wertegemeinschaft zu etablieren: Die unter der Präsidentschaft von Roman Herzog ausgearbeitete Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird verbindlicher Bestandteil der neuen Europäischen Verfassung. Damit ist ein wichtiges Ziel der deutschen Europapolitik erreicht, für das ich mich sehr eingesetzt habe.
Darüber hinaus kann sich das Ergebnis des Konvents sehen lassen:
· Europa wagt mehr Demokratie. Das Europäische Parlament wird gestärkt, vor allem, weil es zusammen mit dem Ministerrat regelmäßig gleichberechtigt die europäischen Gesetze beschließen und den Präsidenten der Europäischen Kommission wählen wird. Besonders erfreulich ist, dass das von mir initiierte Bürgerbegehren Eingang in die Verfassung gefunden hat. Künftig können die Unionsbürger die Kommission auffordern, europäische Gesetze Vorzulegen.
· Die Union wird transparenter und damit bürgerfreundlicher. Der neue Verfassungstext ist wesentlich besser les- und handhabbar als der gegenwärtig gültige Vertrag von Nizza.
Fazit: Die neue Europäische Verfassung verdient Zustimmung!
Dem Konvent ist es gelungen, die europäische Wertegemeinschaft zu etablieren: Die unter der Präsidentschaft von Roman Herzog ausgearbeitete Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird verbindlicher Bestandteil der neuen Europäischen Verfassung. Damit ist ein wichtiges Ziel der deutschen Europapolitik erreicht, für das ich mich sehr eingesetzt habe.
Darüber hinaus kann sich das Ergebnis des Konvents sehen lassen:
· Europa wagt mehr Demokratie. Das Europäische Parlament wird gestärkt, vor allem, weil es zusammen mit dem Ministerrat regelmäßig gleichberechtigt die europäischen Gesetze beschließen und den Präsidenten der Europäischen Kommission wählen wird. Besonders erfreulich ist, dass das von mir initiierte Bürgerbegehren Eingang in die Verfassung gefunden hat. Künftig können die Unionsbürger die Kommission auffordern, europäische Gesetze Vorzulegen.
· Die Union wird transparenter und damit bürgerfreundlicher. Der neue Verfassungstext ist wesentlich besser les- und handhabbar als der gegenwärtig gültige Vertrag von Nizza.
Fazit: Die neue Europäische Verfassung verdient Zustimmung!
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2003/pz_030616