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Datum: 12.09.2003
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Pressemeldung des Deutschen Bundestages - 12.09.2003

Enquete-Kommission befragt Expertinnen und Experten zur Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen

Forschung in der Medizin ist unerlässlich. Solange daran Patienten und Probanden beteiligt sind, die über Nutzen und Risiken umfassend aufgeklärt wurden und sich freiwillig für die Mitwirkung entschieden haben, ist diese Forschung wenig umstritten. Anders stellt sich die Lage dar, wenn es um medizinische Forschung an Menschen geht, die nicht persönlich zustimmen können, wenn es sich um Kinder, um Menschen mit geistiger Behinderung oder Demenzkranke, um Wachkomapatienten, Unfallopfer oder psychisch Kranke handelt.

Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" veranstaltet am Montag, 22. September 2003, eine öffentliche Anhörung zu Fragen der Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen. Sie hat zehn Expertinnen und Experten eingeladen, die aus ihrer wissenschaftlichen und praktischen Erfahrung bei der Klärung unter medizinischen, rechtlichen und ethischen Aspekten helfen sollen. Ist Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen ohne Alternativen und in welchen Fällen ist das so? Wie müssen diese Patientinnen und Patienten in ihren Rechten geschützt werden? Reichen die vorhandenen Kontrollinstrumente aus oder muss der Gesetzgeber nachbessern?

Die Kommission geht diesen Fragen vor dem Hintergrund der Europäischen Richtlinie zur "guten klinischen Praxis" (GCP-Richtlinie) nach, die mit Hilfe der 12. Novelle zum Arzneimittelgesetz in nationales Recht umgesetzt werden soll. Ziel ist es, die Stimme der Kommission beratend in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Der Fragenkatalog und eine Übersicht über die eingeladenen Expertinnen und Experten können im Internet auf der Homepage der Enquete-Kommission http://www.bundestag.de/medizin abgerufen werden.

Wichtiger Hinweis:
Da die Veranstaltung nicht in den Räumen des Deutschen Bundestages stattfindet, ist die rechtzeitige Anmeldung für alle Teilnehmer (Name, Geburtsdatum, Organisation) - auch für akkreditierte Journalistinnen und Journalisten bzw. Kamerateams - unerlässlich. Bitte beachten Sie außerdem, dass für den Einlass in den Tagungsort die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) notwendig ist.

Anmeldung:
Sekretariat der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin"
Tel. 227-31771, 227-31772, 227-31773
E-Mail: enquete.medizin@bundestag.de

22.09.2003
11.00-17.00 Uhr
Bundesministerium der Finanzen, Großer Saal, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin.


2526 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2003/pz_030912
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