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Datum: 26.09.2003
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Pressemeldung des Deutschen Bundestages - 26.09.2003

Bundestagspräsident Thierse und Bundesratspräsident Böhmer einig über Föderalismuskommission

In allen wesentlichen Fragen der Arbeitsweise der geplanten Föderalimuskommission haben sich Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und Bundesratspräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer heute in einem gemeinsamen Gespräch geeinigt, zu dem der Bundestagspräsident den Bundesratspräsidenten in das Reichstagsgebäude eingeladen hatte. Folgende Vereinbarungen wurden getroffen:

Der Bundestag wird am 16. Oktober über die Einsetzung der Kommission entscheiden. Bundesratspräsident Böhmer wird in der Debatte die Position des Bundesrates darlegen.

Der Bundesrat wird am 17. Oktober über die Einsetzung der Kommission entscheiden. Bundestagspräsident Thierse wird dort die Position des Bundestages darlegen.

Wenn beide Gremien wie geplant die Einsetzung der Kommission beschließen, wird die konstituierende Sitzung am 7. November unter gemeinsamer Leitung von Bundestags- und Bundesratspräsident im Bundesrat stattfinden. Die letzte Sitzung der Kommission wird im Bundestag stattfinden.

Bundestag und Bundesrat entsenden je 16 Mitglieder in die Kommission, die Bundesregierung benennt vier Vertreter als "beratende Mitglieder", die Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht haben werden.

Die Landtage benennen sechs Vertreter als "beratende Mitglieder", die ebenfalls kein Stimmrecht, aber Rede- und Antragsrecht haben. Zusätzlich werden drei "ständige Gäste" von den kommunalen Spitzenverbänden entsandt.

Die "beratenden Mitglieder" und Gäste können von den entsendenden Institutionen ohne Benehmen mit der Kommission benannt werden.

Den Vorsitz in der Kommission führen Bundestag und Bundesrat gemeinsam, gleichberechtigt und alternierend. Der Bundestag stellt einen Vorsitzenden aus der SPD-Fraktion, der Bundesrat einen Vorsitzenden, der der CDU angehört. Sitzungsort und Sitzungsleitung wechseln.

Das Sekretariat der Kommission wird gemeinsam von Bundestag und Bundesrat gebildet. Der Sekretariatsleiter wird vom Bundesrat, sein Stellvertreter vom Bundestag ernannt.

Die Kommission wird nach den Regeln der Geschäftsordnung des Bundestages arbeiten.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2003/pz_0309261
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