Pressemitteilung
Datum: 08.12.2004
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
08.12.2004
Koschyk: Deutschland und Korea unterzeichnen Übereinkunft über Reiseerleichterungen
Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Korea haben
sich auf Erleichterungen bei der Visumserteilung für
Angehörige beider Staaten geeinigt. Eine entsprechende
Vereinbarung wird Bundesinnenminister Otto Schily am kommenden
Freitag in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul unterzeichnen.
Dies teilte der Vorsitzende der Deutsch-Koreanischen
Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages, Hartmut Koschyk
MdB, der sich gegenüber Innenminister Schily intensiv für
das Zustandekommen dieses Abkommens eingesetzt hat, mit.
"Staatsangehörigen beider Seiten, die für kurzfristige Aufenthalte von bis zu drei Monaten bereits bisher visumfrei in das Hoheitsgebiet der anderen Seite einreisen konnten, wird es nun ermöglicht, einen für längerfristige oder Arbeitsaufenthalte notwendigen Aufenthaltstitel nach der Einreise im Inland einzuholen. Bislang war eine Neubeantragung des Visums im Heimatland erforderlich", erläuterte MdB Koschyk. Studierende und Geschäftsleute erhielten künftig gebührenfreie Visa. Auch solle ein Familiennachzug zu Studierenden auch dann möglich sein, wenn die Familienangehörigen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, die Vorschriften des Arbeitsgenehmigungsrechts blieben aber unberührt.
Koschyk nannte die Übereinkunft über Reiseerleichterungen einen "entscheidenden Schritt im deutsch-koreanischen Verhältnis". Die gute Zusammenarbeit beider Länder, vor allem der Wirtschafts-, Wissenschafts- und Studentenaustausch, werde durch die neue bilaterale Visaregelung in Zukunft eine weitere Intensivierung erfahren, so Koschyk.
"Staatsangehörigen beider Seiten, die für kurzfristige Aufenthalte von bis zu drei Monaten bereits bisher visumfrei in das Hoheitsgebiet der anderen Seite einreisen konnten, wird es nun ermöglicht, einen für längerfristige oder Arbeitsaufenthalte notwendigen Aufenthaltstitel nach der Einreise im Inland einzuholen. Bislang war eine Neubeantragung des Visums im Heimatland erforderlich", erläuterte MdB Koschyk. Studierende und Geschäftsleute erhielten künftig gebührenfreie Visa. Auch solle ein Familiennachzug zu Studierenden auch dann möglich sein, wenn die Familienangehörigen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, die Vorschriften des Arbeitsgenehmigungsrechts blieben aber unberührt.
Koschyk nannte die Übereinkunft über Reiseerleichterungen einen "entscheidenden Schritt im deutsch-koreanischen Verhältnis". Die gute Zusammenarbeit beider Länder, vor allem der Wirtschafts-, Wissenschafts- und Studentenaustausch, werde durch die neue bilaterale Visaregelung in Zukunft eine weitere Intensivierung erfahren, so Koschyk.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_0412082