Pressemitteilung
Datum: 27.01.2005
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
27.01.2005
Untersuchungsausschuss legte Arbeitsplan fest
Der 2. Untersuchungsausschuss der 15. Wahlperiode hat am
Donnerstag, 27. Januar 2005, in einer nichtöffentlichen
Sitzung seine Beratungen fortgeführt. In einem einstimmigen
Beschluss hat sich der Ausschuss zur Strukturierung seiner Arbeit
einen vorläufigen Arbeitsplan gegeben, der wie folgt
aussieht:
Neben der Festlegung auf Herbeiziehung bestimmter Akten des Bundeskanzleramtes sowie des Auswärtigen Amtes, der Bundesministerien des Innern und der Finanzen hat der Ausschuss einstimmig die folgenden Terminierungen für die Anhörung von Sachverständigen und Zeugen beschlossen:
In der öffentlichen Sitzung am 17. Februar 2005, 9 Uhr, wird der Richter am OVG Münster, Joachim Teipel, einen einführenden Vortrag zum Thema "Recht der Visaerteilung unter besonderer Berücksichtigung des Ausländerrechtes und der Schengener Regelungen" halten. Ferner ist geplant, Ministerialdirektor a. D. Olaf Reermann und Oberamtsrat Reinhard Böckmann zu bitten, dem Ausschuss ergänzende Fragen hinsichtlich der Visumerteilungspraxis zu beantworten.
Für die öffentliche Sitzung am 24. Februar 2005, 9 Uhr, sollen die Verfasser des "Wostok-Berichts", Kriminialhauptkommissar Lars Rückheim und Kriminaldirektor Albert Märkl, als Zeugen geladen werden. Darüber hinaus soll an diesem Tag als weiterer Zeuge der Direktor beim BND Hans-Josef Beth, Abteilungsleiter V, gehört werden.
MdB von Klaeden nahm erstmals in seiner neuen Funktion als Obmann der CDU/CSU-Fraktion an der Sitzung am heutigen Donnerstag teil.
- Das Recht der Visumerteilung und die
Visumerteilungspraxis;
- Erkenntnisse aus Berichten der Bundesregierung, insbesondere
des Bundeskriminalamtes (Wostok-Bericht), des Bundesgrenzschutzes
und des Bundesnachrichtendienstes sowie aus Straf- und
Ermittlungsverfahren;
- Verhandlungen zur Visumerteilungspraxis in den
Bundesministerien einschließlich der dazu ergangenen Erlasse
(auch Reisebüroverfahren und Reisschutzversicherungen) usw.
und die Visumerteilungspraxis in Auslandsvertretungen, insbesondere
in Kiew, Moskau, Tirana und in Pristina;
- politische Verantwortung.
Neben der Festlegung auf Herbeiziehung bestimmter Akten des Bundeskanzleramtes sowie des Auswärtigen Amtes, der Bundesministerien des Innern und der Finanzen hat der Ausschuss einstimmig die folgenden Terminierungen für die Anhörung von Sachverständigen und Zeugen beschlossen:
In der öffentlichen Sitzung am 17. Februar 2005, 9 Uhr, wird der Richter am OVG Münster, Joachim Teipel, einen einführenden Vortrag zum Thema "Recht der Visaerteilung unter besonderer Berücksichtigung des Ausländerrechtes und der Schengener Regelungen" halten. Ferner ist geplant, Ministerialdirektor a. D. Olaf Reermann und Oberamtsrat Reinhard Böckmann zu bitten, dem Ausschuss ergänzende Fragen hinsichtlich der Visumerteilungspraxis zu beantworten.
Für die öffentliche Sitzung am 24. Februar 2005, 9 Uhr, sollen die Verfasser des "Wostok-Berichts", Kriminialhauptkommissar Lars Rückheim und Kriminaldirektor Albert Märkl, als Zeugen geladen werden. Darüber hinaus soll an diesem Tag als weiterer Zeuge der Direktor beim BND Hans-Josef Beth, Abteilungsleiter V, gehört werden.
MdB von Klaeden nahm erstmals in seiner neuen Funktion als Obmann der CDU/CSU-Fraktion an der Sitzung am heutigen Donnerstag teil.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_0501272