Pressemitteilung
Datum: 18.02.2005
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
18.02.2005
Öffentliche Anhörung des Verkehrsausschusses
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen des
Deutschen Bundestages hat beschlossen, am
Mittwoch, 23. Februar 2005, 13 Uhr,
Paul-Löbe-Haus Sitzungssaal: Raum E 600
eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (FStrÄndG)" BT-Drs. 15/409 durchzuführen. Die Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Mitteilung über die Tagesordnung entnommen werden.
Die Anhörung wird vom Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Eduard Oswald, MdB, geleitet.
Interessenten, die an der Anhörung als Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Postanschrift: Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon: (030) 227 - 32426, Telefax: (030) 227 - 30017) bis zum 21. Februar 2005 anmelden. Anmeldungen werden im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten entgegengenommen. Die angemeldeten Zuhörer erhalten vor Beginn der Anhörung gegen Vorlage eines amtlichen Personalausweises oder Reisepasses eine Einlasskarte.
Mittwoch, 23. Februar 2005, 13 Uhr,
Paul-Löbe-Haus Sitzungssaal: Raum E 600
eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (FStrÄndG)" BT-Drs. 15/409 durchzuführen. Die Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Mitteilung über die Tagesordnung entnommen werden.
Die Anhörung wird vom Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Eduard Oswald, MdB, geleitet.
Interessenten, die an der Anhörung als Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Postanschrift: Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon: (030) 227 - 32426, Telefax: (030) 227 - 30017) bis zum 21. Februar 2005 anmelden. Anmeldungen werden im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten entgegengenommen. Die angemeldeten Zuhörer erhalten vor Beginn der Anhörung gegen Vorlage eines amtlichen Personalausweises oder Reisepasses eine Einlasskarte.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_0502183