Kontrollgremien des Deutschen Bundestages
Parlamentarische Kontrolle durch Gremien
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Parlamentarisches Kontrollgremium
Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig. Das Gremium kann von der Bundesregierung eine umfassende Unterrichtung über die allgemeine Tätigkeit der Geheimdienste verlangen - dies gilt auch für Vorgänge von besonderer Bedeutung.
G 10-Kommission
Die G 10-Kommission entscheidet über die Notwendigkeit und Zulässigkeit von Einschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 des Grundgesetzes (Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes).
ZFdG-Gremium
Das Zollkriminalamt verfolgt Straftaten nach dem Außenwirtschafts- oder dem Kriegswaffenkotrollgesetz. Dazu kann es das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis einschränken. Der Eingriff in das Grundrecht nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird durch das Gremium nach § 23 c Abs. 8 Zollfahndungsdienstgesetz - ZFdG-Gremium kontrolliert. (vormals Gremium nach § 41 Abs. 5 Außenwirtschaftsgesetz - AWG-Gremium)
Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
Zur Bekämpfung besonders schwerer Kriminalität wurde durch eine Änderung des Grundgesetzes das Abhören von Wohnungen mit technischen Mitteln erlaubt. Dieser intensive Grundrechtseingriff wird durch das Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes parlamentarisch kontrolliert.