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Die Delegierten der Länder in den Bundesversammlungen von 1974 - 1989



Land/Jahr 1974 1979 1984 1989
Baden-Württemberg 74 75 77 77
Bayern 91 92 94 94
Berlin 17 16 15 16
Bremen 6 6 6 5
Hamburg 15 14 13 13
Hessen 46 46 46 46
Niedersachsen 62 63 64 63
Nordrhein-Westfalen 143 143 141 141
Rheinland-Pfalz 32 31 32 32
Saarland 10 9 9 9
Schleswig-Holstein 22 23 23 23




Sobald diese Aufstellung im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden ist, haben die Landtage »unverzüglich« die Länderdelegierten zu wählen. Diese Bestimmung wird allerdings nicht eng ausgelegt. Wo es eben geht, wartet man bevorstehende Landtagswahlen noch ab, damit das Stärkeverhältnis der Parteien zueinander dem jüngsten Stand entspricht. Der Einfluss der Landtagswahlen auf die parteipolitische Zusammensetzung der Bundesversammlung wird freilich oft überschätzt. Nur erdrutschartige Veränderungen in volkreichen, also in der Bundesversammlung zahlreich vertretenen Ländern können dazu führen, dass eine Partei oder Koalition ihre Mehrheit in der Bundesversammlung verliert oder ausbaut. Andernfalls tut sich wenig oder gar nichts.

Ein Beispiel: Die Landtagswahlen des Jahres 1978 in Niedersachsen, Hamburg, Hessen und Bayern bewirkten lediglich, dass die Union einen Ländersitz in der Bundesversammlung hinzugewann. Auf der anderen Seite büßte sie durch den Absprung eines MdB ein Bundestagsmandat ein. So hatte sich seit den Bundestagswahlen von 1976 das Kräfteverhältnis für die 7. Bundesversammlung im Jahr 1979 nicht verschoben (531 CDU/CSU, 504 SPD und FDP, 1 Fraktionsloser).

Nach den bisherigen Erfahrungen können nur die Ergebnisse von Bundestags- und Landtagswahlen zusammen Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung umkehren. So geschah es in der Zeit nach der Präsidentenwahl von 1974. Damals hatten SPD und FDP mit 530 der 1.033 abgegebenen Stimmen noch klar die Oberhand. Während der folgenden Jahre, vor allem durch die Bundestagswahl 1976, geriet die damalige SPD/FDP-Koalition in der Bundesversammlung in die Minderheit, obwohl sie im Bonner Parlament die Mehrheit besaß. In der 7. und 8. Bundesversammlung 1979 und 1984 stellte die CDU/CSU die Mehrheit der Mitglieder. Diese Mehrheit ging ihnen für die 9. Bundesversammlung von 1989 aufgrund der vorangegangenen Bundes- und Landtagswahlen wieder verloren. Eine grundlegende Veränderung der Mehrheitsverhältnisse ergab sich zunächst auch nicht durch die Bundes- und Landtagswahlen nach der Vereinigung Deutschlands. Wie 1989 gehörte auch in der 10. Bundesversammlung von 1994 die Mehrheit der Delegierten den Parteien der Bonner Regierungskoalition aus CDU, CSU und FDP an. Erst die nachfolgenden Bundes- und Landtagswahlen ergaben für die 11. Bundesversammlung von 1999 neue Mehrheitsverhältnisse. Die bis 1998 auf Bundesebene bestehende Koalition aus CDU/CSU und FDP verlor im Bundestag und in der Bundesversammlung die Mehrheit der Mandate.

Über die voraussichtliche Zusammensetzung der 12. Bundesversammlung von 2004 gibt die folgende Tabelle Auskunft.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/146/1463bund_07
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