Wahlen
16. Wahlperiode
Sitzverteilung im 16. Deutschen Bundestag
Jeder gewählte Abgeordnete hat einen Sitz im Plenum des Deutschen Bundestages. Insgesamt wurden für die 16. Wahlperiode 614 Sitze vergeben. Die Sitze werden nach einem Berechnungsverfahren verteilt. Die CDU/CSU-Fraktion hat 226 Sitze und die SPD-Fraktion 222 Sitze. Auf die Fraktion der FDP entfallen 61 Sitze, auf die Fraktion DIE LINKE. 53 Sitze und auf die Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 51 Sitze. Nach Austritt aus seiner Fraktion behält der fraktionslose Abgeordnete seinen Sitz im Plenum. In der aktuellen Wahlperiode gibt es einen fraktionslosen Abgeordneten.
Fraktion | Direktmandate | Landeslisten | gesamt |
---|---|---|---|
16 Überhangmandate, 7 für die CDU/CSU, 9 für die SPD | |||
CDU/CSU | 150 | 76 | 226 |
SPD | 145 | 77 | 222 |
FDP | - | 61 | 61 |
DIE LINKE. | 3 | 51 | 54 |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 1 | 50 | 51 |
Bundestag gesamt | 299 | 315 | 614 |
Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/sitzverteilung/1541_16