Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > PARLAMENT > Wahlen > Glossar > Glossar - B >
Wahlen
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Bezirk, Wahl-

Jeder Wahlkreis wird noch einmal in Wahlbezirke, auch Stimmbezirke genannt, unterteilt, um das Wählen einfacher zu gestalten.

Dabei sollen grundsätzlich nicht mehr als 2500 Wahlberechtigte in einem Wahlbezirk sein. Kleinere Gemeinden bilden i. d. R. einen Wahlbezirk, größere werden aufgeteilt.

Kein Wahlbezirk darf so klein sein, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben.

zurück zur Übersicht
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/b/b07
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
VOLLSTÄNDIGE WAHLERGEBNISSE