Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > PARLAMENT > Wahlen > Glossar > Glossar - E >
Wahlen
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Ersatzwahl

Eine Ersatzwahl findet nur in seltenen Fällen statt.

Scheidet ein direkt gewählter Abgeordneter aus dem Bundestag aus, der keiner Landesliste einer Partei zuzurechnen war, dann wird in seinem Wahlkreis eine Ersatzwahl durchgeführt. Allerdings findet diese Ersatzwahl nicht statt, wenn feststeht, dass in den folgenden sechs Monaten eine Bundestagswahl stattfindet.

Wenn beispielsweise Frau Meyer, die keiner Partei angehört, als Unabhängige in ihrem Wahlkreis die Mehrheit der Stimmen erhalten hatte, dann wird sie Bundestagsabgeordnete. Stirbt sie, dann müssen in ihrem Wahlkreis Ersatzwahlen angesetzt werden.

zurück zur Übersicht
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/e/e04
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
VOLLSTÄNDIGE WAHLERGEBNISSE