Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > PARLAMENT > Wahlen > Glossar > Glossar - P >
Wahlen
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Persönlichkeitswahl

Als Persönlichkeitswahl wird eine Mehrheitswahl bezeichnet, bei der zwischen einzelnen Personen entschieden wird.

Beispielsweise wird bei der Bundestagswahl in jedem Wahlkreis mit der Erststimme aus den kandidierenden Wahlkreisbewerbern ein Abgeordneter gewählt.

Insoweit ist die Wahl mit der Erststimme eine Persönlichkeitswahl.

Allerdings entscheidet letztlich die Zweitstimme über das Kräfteverhältnis im Parlament.

zurück zur Übersicht
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/p/p06
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
VOLLSTÄNDIGE WAHLERGEBNISSE