Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > PARLAMENT > Wahlen > Glossar > Glossar - W >
Wahlen
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Wahlbriefumschlag

Der Wahlbriefumschlag ist ein Teil der Unterlagen, die Briefwählern zugeschickt wird.

Laut § 45 BWO soll er ca. 12 * 17,6 cm groß und rot sein.

In den Wahlbriefumschlag werden der unterschriebene Wahlschein und der verschlossene Wahlumschlag (in dem der Stimmzettel liegt) gesteckt. Dann wird er per Post rechtzeitigt abgeschickt.

Wenn man den Wahlbriefumschlag benutzt, dann muss man kein Porto drauf kleben.

zurück zur Übersicht
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/w/w10
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
VOLLSTÄNDIGE WAHLERGEBNISSE