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Wahlstatistik

Die in §51 des Bundeswahlgesetzes vorgesehene Wahlstatistik ist die systematische statistische Auswertung der Bundestagswahlen durch das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter.

Während sich die allgemeine Wahlstatistik auf Zahlen beschränkt, die durch den Wahlvorgang selber anfallen, z.B. Zahl der Wähler, Nichtwähler, gültigen Stimmen, ungültigen Stimmen, usw., werden bei der repräsentativen Wahlstatistik beim Wahlvorgang in einzelnen Stimmbezirken Informationen über Geschlecht und Altersgruppe zusätzlich erfasst und ausgewertet.

Die repräsentative Wahlstatistik wurde bei den Bundestagswahlen 1994 und 1998 ausgesetzt. Seit der Europawahl 1999 wird die repräsentative Wahlstatistik mit einer neuen Rechtsgrundlage wieder durchgeführt.

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Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/w/w23
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